Notbetreuung - Anmeldung
Liebe Eltern
Um die Notbetreuung weiterhin planen zu können, bitten wir Sie das Anmeldeformular zu verwenden.
Die Unterlagen sind unter COVID-19-Infos hinterlegt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Christian Hofer
PDF-Dokument [216.4 KB]
PDF-Dokument [148.1 KB]
Microsoft Word-Dokument [265.5 KB]
15.01.2021
Liebe Eltern
Die Klassenelternsprecher*innen senden an Sie aktuelle Informationen - beachten Sie hierzu auch die Info-Seite des Kultusministeriums: km.bayern.de und die Tagesmedien.
Verbindliche Informationen und Vorgaben wurden an die Schulen derzeit noch nicht herausgegeben - ich werde diese umgehend aktualisieren, sobald die Allgemeinverfügung und der neue Rahmenhygieneplan (RHP) an die Schulen verschickt wurden.
Die aktuellsten ElternBriefe finden Sie auch unter:
<-- COVID-19-INFOS
Danke für die Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung ... #bleibt's g'sund!
Ihr
Christian Hofer
(Schulleiter der GS Obertaufkirchen)
aktuelle Elternbriefe zum Distanzunterricht 07.01.2021
PDF-Dokument [233.3 KB]
PDF-Dokument [224.8 KB]
PDF-Dokument [222.8 KB]
PDF-Dokument [302.9 KB]
20.12.2020
Ab Morgen - Montag, 21.12.2020 - treten die aktuelle Anordnungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die Weihnachtsferien in Kraft:
- ALLE Schüler*innen sind in "Unterrichtsfreier Zeit".
- Ein Distanzunterricht findet nicht statt.
- Die Schule ist für eine "begründete" Notfallbetreuung geöffnet.
- Die Schule/Schulleitung ist von 8:00 - 12:00 Uhr besetzt.
#bleibt's g'sund
Aufgrunde der aktuellen Pressemitteilung (13.12.2020 - 11:00 Uhr) werden an ALLEN Schulen folgende Regelungen in Kraft treten:
- Wechsel in den Distanzunterricht
--> ALLE Schulen gehen bundesweit ab Mittwoch, 15.12.2020 in Distanzunterricht
--> Unterrichtsmaterialien erhalten die Eltern über die Corona-Verteiler (Klassenelternsprecher)
--> Der Unterricht basiert dann auf den Wochenpläne und die BBB-Konferenzen
--> sollten keine digitalen Möglichkeiten bestehen, melden sie den Bedarf bei der Schule an
--> "Leihgeräte" können bei begründetem Bedarf ausgeliehen werden
- ab Mittwoch, 16.12.2020
--> Die Kinder nehmen Ihre Arbeitsmaterialien (Arbeitsheft, Schulbücher, ...) mit
--> am Dienstag, 14.12.2020 findet der letzte reguläre Unterricht statt
--> Unterrichtsende: nach Stundenplan
--> Die Schulkindbetreuung in Schwindegg findet statt (eingeschränkter Bustransfer!)
- Notbetreuung an der Schule
--> für Härtefälle (systemrelevante Erziehungsberechtigte, Alleinerziehende)
--> Bitte melden Sie uns Ihren begründeten, dringenden Bedarf umgehend mit, um die Notbetreuung
planen zu können.
--> Geben Sie den Kindern ausreichend Material mit (Lesebücher, Malvorlagen, ...)
--> Die Notbetreuung beaufsichtigt die Kinder in der Schule
--> Zugang für die Notbetreuung: Haupteingang der GS Obertaufkirchen
--> Melden Sie Ihr Kind über die Sprechanlage an!
--> Bringen Sie Ihr Kind persönlich in die Schule
--> Der Einsatz der Schulbusse findet nicht statt
- "Lockdown" bis 10.01.2021
--> Beginn der Weihnachtsferien: ab 16.12.2020
--> voraussichtlicher Schulbeginn nach den Ferien: Montag, 11.01.2021
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen
In der aktuellen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der Minsterpräsidenten wurde die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen erörtert und vorgestellt.
Leider trifft uns alle dieser "kurzfristige Lockdown" mit wichtigen Entscheidungen für unsere Schulfamilie:
- Am Montag, 13.12.2020 und Dienstag, 14.12.2020 werden wir mit allen Kindern und Klassen den Einsatz von BigBlueButton (BBB) in der Schule wiederholen und vertiefen.
- Für die "Schulkonferenzen" ("digitaler Präsenzunterricht" durch die Klassenlehrer*innen) reicht ein Handy oder Tablet vollkommend aus.
- Die Arbeitsmaterialien und Arbeitspläne bis zum 18.12.2020 werden über die Klassenverteiler zur Verfügung gestellt.
- Zudem werden alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit nach Hause gegeben.
- Der Busverkehr (Schülerbeförderung) findet nur noch am Montag und Dienstag statt.
- Die Schule/Schulleitung ist bis zum 22.12.2020 besetzt.
Wir hoffen, dass diese notwendigen Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, um der Pandemie entgegenzuwirken.
Wir wünschen Ihnen und der ganzen Schulfamilie die nötige Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierige Adventszeit 2020.
Wir glauben an einen Weg durch diese belastende Zeit, um in naher Zukunft wieder normale Schule leben zu können.
Wir vertrauen darauf, dass nicht die Weihnachtsgeschenke im Mittelpunkt stehen werden, sondern die Gesundheit aller Familien.
Wir besinnen uns auf rücksichtsvolle und liebevolle Weihnachten - die Familie lieben und schätzen.
Ihr Schulleiter
Christian Hofer
#bleibt's g'sund
Aufgrunde der aktuellen Pressemitteilung (13.12.2020 - 11:00 Uhr) werden an ALLEN Schulen folgende Regelungen in Kraft treten:
- Wechsel in den Distanzunterricht
--> ALLE Schulen gehen bundesweit ab Mittwoch, 15.12.2020 in Distanzunterricht
--> Unterrichtsmaterialien erhalten die Eltern über die Corona-Verteiler (Klassenelternsprecher)
--> Der Unterricht basiert dann auf den Wochenpläne und die BBB-Konferenzen
--> sollten keine digitalen Möglichkeiten bestehen, melden sie den Bedarf bei der Schule an
--> "Leihgeräte" können bei begründetem Bedarf ausgeliehen werden
- ab Mittwoch, 16.12.2020
--> Die Kinder nehmen Ihre Arbeitsmaterialien (Arbeitsheft, Schulbücher, ...) mit
--> am Dienstag, 14.12.2020 findet der letzte reguläre Unterricht statt
--> Unterrichtsende: nach Stundenplan
--> Die Schulkindbetreuung in Schwindegg findet statt (eingeschränkter Bustransfer!)
- Notbetreuung an der Schule
--> für Härtefälle (systemrelevante Erziehungsberechtigte, Alleinerziehende)
--> Bitte melden Sie uns Ihren begründeten, dringenden Bedarf umgehend mit, um die Notbetreuung
planen zu können.
--> Geben Sie den Kindern ausreichend Material mit (Lesebücher, Malvorlagen, ...)
--> Die Notbetreuung beaufsichtigt die Kinder in der Schule
--> Zugang für die Notbetreuung: Haupteingang der GS Obertaufkirchen
--> Melden Sie Ihr Kind über die Sprechanlage an!
--> Bringen Sie Ihr Kind persönlich in die Schule
--> Der Einsatz der Schulbusse findet nicht statt
- "Lockdown" bis 10.01.2021
--> Beginn der Weihnachtsferien: ab 18.12.2020
--> voraussichtlicher Schulbeginn nach den Ferien: Montag, 11.01.2021
Liebe Eltern, liebe Schüler*innen
In der aktuellen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der Minsterpräsidenten wurde die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen erörtert und vorgestellt.
Leider trifft uns alle dieser "kurzfristige Lockdown" mit wichtigen Entscheidungen für unsere Schulfamilie:
- Am Montag, 13.12.2020 und Dienstag, 14.12.2020 werden wir mit allen Kindern und Klassen den Einsatz von BigBlueButton (BBB) in der Schule wiederholen und vertiefen.
- Für die "Schulkonferenzen" ("digitaler Präsenzunterricht" durch die Klassenlehrer*innen) reicht ein Handy oder Tablet vollkommend aus.
- Die Arbeitsmaterialien und Arbeitspläne bis zum 18.12.2020 werden über die Klassenverteiler zur Verfügung gestellt.
- Zudem werden alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit nach Hause gegeben.
- Der Busverkehr (Schülerbeförderung) findet nur noch am Montag und Dienstag statt.
- Die Schule/Schulleitung ist bis zum 22.12.2020 besetzt.
Wir hoffen, dass diese notwendigen Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, um der Pandemie entgegenzuwirken.
Wir wünschen Ihnen und der ganzen Schulfamilie die nötige Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierige Adventszeit 2020.
Wir glauben an einen Weg durch diese belastende Zeit, um in naher Zukunft wieder normale Schule leben zu können.
Wir vertrauen darauf, dass nicht die Weihnachtsgeschenke im Mittelpunkt stehen werden, sondern die Gesundheit aller Familien.
Wir besinnen uns auf rücksichtsvolle und liebevolle Weihnachten - die Familie lieben und schätzen.
Ihr
Christian Hofer
(Schulleiter)
#bleibt's g'sund
Aufgrunde der aktuellen Covid-19-Situation im Landkreis Mühldorf bitte ich Sie die verbindlichen Pressemitteilungen und die neue Allgemeinverfügung zu beachten:
Die neue Allgemeinverfügung gilt … für Schulen ab Montag (19.10.2020):
- Es gilt eine Maskenpflicht an Bahnhöfen und Bushaltestellen.
- Auswirkungen auf Schulen (gültig ab Montag, 19.10.2020):
- Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, auch auf dem Platz, für alle Jahrgangsstufen und alle Lehrkräfte und sonstiges Personal.
- Alle 45 Minuten muss stoßgelüftet werden.
- Ausnahme: Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist keine Pflicht, weil der Landkreis vermeiden will, dass die Klassen wieder getrennt beschult werden müssen und die Familien weiter belastet werden.
- Derzeit gebe es keine Infektionen an der Schule, so rechtfertigt Landrat Max Heimerl diese Entscheidung.
(...Auszug aus der Mitteilung zur neuen Allgemeinverfügung von Landrat Max Heimerl)
Sobald unsere Schule verbindliche Vorgaben und Richtlinien erhalten hat, werde ich diese umgehend unter "aktuelle Informationen" einstellen - bitte bleiben Sie weiterhin rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst - #bleibt's g'sund
Ihr
Christian Hofer
(R / Schulleiter)
Aufgrund der aktuellen Situation in Bayern - vor allem im Landkreis Mühldorf - bleiben die Anordnungen der gültigen Allgemeinverfügung in Kraft: (mind. bis 08.11.2020 - Stufe3: "ROT" )
- Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für ALLE Schüler*innen und Lehrer*innen
- MNB im gesamten Schulbereich - auch im Unterricht (Arbeitsplatz)
- bei unspezifischen Erkrankungen (Erkältung, ...):
--> ärztliche Überprüfung
--> häusliche Quarantäne
- negativer Cov-19-Test / ärztl. Attest für erneuten Schulbesuch notwendig
- Überprüfung der Atteste durch das Gesundheitsamt/Schulamt MÜ
17.10.2020
Hygieneplan der GS Obertaufkirchen
GILT AB DEM 19. OKTOBER 2020 BIS EINSCHLIEßLICH 23. OKTOBER 2020 |
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen Entwicklungen gibt es einige wichtige Aktualisierungen am Hygieneplan unserer Schule:
Die wichtigsten Hygienemaßnamen zum Regelbetrieb in der Schule:
|
1. Umgang mit Krankheitssymptomen: |
Schüler*innen mit „leichte[n] Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten“ können den Unterricht nur dann besuchen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können. (à siehe Covid-19-Informationen auf unserer Homepage.) |
|
|
2. Maskenpflicht |
Im Unterricht für alle Grundschüler*innen, Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen, auch im Schulbus und während der Wartezeit auf den Schulbus. Die Maske darf nur zum Verzehr der Brotzeit / des Mittagessens abgenommen werden. Sie gilt auch während der Pause. |
|
|
3. Mindestabstand |
Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen muss stets eingehalten werden (außer im Klassenzimmer). Wir halten aber soweit Abstand wie möglich. |
|
|
4. Husten-/Niesetikette |
Alle Personen in der Schule achten auf die Husten-/Niesetikette (in die Armbeuge husten/niesen) und halten die Hygienevorgaben ein. |
|
Unterrichtsbeginn |
|
Klassenzimmer |
Das Vorgehen bei Toilettengängen, dem regelmäßigen Händewaschen und sonstige Aktivitäten werden im Klassenraum besprochen: Auch hier gilt das Abstandsprinzip, Toilettengänge finden nur einzeln statt. Haltet die Hygiene strikt ein (Händewaschen!).
|
|
Schützt euch gegenseitig! |
|
Pausenhof |
|
|
Schulbus |
|
|
Trennung der Klassen im Schulhaus |
|
Reinigung des Schulhauses |
Tägliche Reinigung des Schulhauses wird durch das Personal durchgeführt. Es werden täglich auch alle Oberflächen (Tische) und Handkontaktflächen gereinigt. |
|
Besondere Unterrichtsregelungen |
|
|
|
|
|
Krankmeldungen |
|
|
|
PDF-Dokument [264.3 KB]
Regeln für die Quarantäne von Schülern
In einer Schulklasse wird ein Kind oder ein Lehrer positiv auf das Coronavirus getestet. Was nun?
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf Corona getestet wird, kommt nicht nur das Kind in Quarantäne, sondern die ganze Klasse. Das wirft bei betroffenen Familien Fragen auf, wie sie sich nun verhalten sollen - und oft auch bei der gesamten Schulgemeinde.
Ab wann sollte man nicht mehr zu Schule gehen?
Damit eine Klasse in Quarantäne geschickt wird, muss sich mindestens ein Schüler nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Doch schon davor gibt es Regeln:
Ob eine Schülerin oder ein Schüler mit Symptomen zu Hause bleiben muss, ist abhängig davon, wie hoch die Corona-Infektionszahlen am Wohnort sind. Das ist bayernweit in drei Stufen gegliedert:
Stufe 1:
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt liegt anteilig unter 35 pro 100.000 Einwohner - das heißt: Es haben sich weniger als 35 pro 100.000 Einwohner nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.
Stufe 2:
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zwischen 35 und 50 pro 100.000 Einwohner
Stufe 3:
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt über 50 pro 100.000 Einwohner
Wer nur leichte, neu auftretende Symptome hat – zum Beispiel Schnupfen und gelegentlichem Husten – darf in die Schule, wenn er oder sie nach mindestens 24 Stunden kein Fieber bekommt. Wenn die Infektionen im Landkreis oder der Stadt unter 50 pro 100.000 Einwohnern liegen (also bei Stufe 1 und 2), dürfen Kinder Grundschulen, Förderzentren und Kitas trotz leichter Symptome besuchen, auch ohne die 24 Stunden abzuwarten. Allerdings nur, solange sie kein Fieber haben.
Wer Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall hat, darf nicht in die Schule. Liegen die Infektionszahlen im Landkreis oder in der Stadt bei Stufe 1 oder 2, darf der Schüler oder die Schülerin wieder in die Schule, wenn er oder sie mindestens 24 Stunden symptomfrei ist und seit mindestens 36 Stunden kein Fieber mehr hat. Ein Coronatest ist nicht unbedingt erforderlich. Darüber kann im Einzelfall der Hausarzt oder Kinderarzt entscheiden.
Anders ist es bei Stufe 3 – also wenn die Infektionszahlen über 50 pro 100.000 Einwohner liegen. Dann darf man bei den oben genannten, stärkeren Symptomen erst mit einem negativen Coronatest oder einem ärztlichen Attest wieder in die Schule.
Eine Quarantäne für die ganze Klasse wird erst verhängt, wenn ein Kind nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert ist.
Wer muss in Quarantäne, wenn ein Schüler oder ein Lehrer positiv getestet wurde?
Das bayerische Kultusministerium erarbeitete bayernweit einheitliche Regeln gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium im sogenannten Rahmen-Hygieneplan. Welche Regeln gelten, ist abhängig von zwei Faktoren:
Ist es eine Schülerin oder ein Schüler oder ein Lehrer, der positiv auf das Virus getestet wurde?
Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler einer Klasse, die keine Abschlussklasse in der Prüfungsphase ist, nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hat, wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Das Gesundheitsamt ordnet eine Quarantäne an.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Gruppe werden am ersten Tag, nachdem der Coronafall bekannt wird, und zwischen dem fünften und siebten Tag auf das Coronavirus getestet. Ob auch die Lehrer unter Quarantäne gestellt werden, hängt davon ab, ob sie den Abstand einhalten konnten und die Klassenzimmer gut belüftet waren.
Falls das Gesundheitsamt nichts anderes sagt, dürfen alle ohne Symptome nach den 14 Tagen wieder normal zum Unterricht kommen.
Wird eine Lehrkraft positiv auf das Virus getestet, muss sie in Quarantäne und darf keinen Unterricht halten. Ob auch ihre Schüler und weitere Lehrer 14 Tage zu Hause bleiben müssen, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Es gilt also keine generelle Quarantänepflicht für eine Klasse, wenn einer ihrer Lehrer erkrankt ist.
Wie erfahren Eltern von einem Coronafall an der Schule?
Ärzte und Schulleiter haben die Pflicht, bestätigte Corona-Infektionen und Verdachtsfälle an das Gesundheitsamt zu melden. Normalerweise nimmt dann das Gesundheitsamt Kontakt mit den Betroffenen auf - und im Fall von Minderjährigen mit deren Eltern.
Eine Informationspflicht an die restliche Schulgemeinde geht nicht aus den Regeln von Gesundheitsministerium oder Gesundheitsamt hervor. Ob sich trotzdem für die gesamte Schule etwas ändert (zum Beispiel, ob Maskenpflicht gilt), entscheidet das Gesundheitsamt. Eine Maskenpflicht ist in so einem Fall aber nicht zwingend erforderlich.
Das Gesundheitsamt kann auch entscheiden, ob nicht nur die betroffene Klasse auf Distanzunterricht umgestellt wird, sondern möglicherweise die gesamte Schule.
Müssen Eltern und Geschwister von Kontaktpersonen auch in Quarantäne?
Wer in Quarantäne muss, hängt davon ab, in welche Kategorie von Kontaktperson das Gesundheitsamt die Verwandten einstuft. Die Behörde teilt einem laut Gesundheitsministerium mit, in welcher Kategorie man ist.
Nur wer in Kategorie I ist, muss sich unverzüglich in Isolation begeben und eine 14-tägige Quarantäne laut RKI-Vorgaben einhalten. Diese Quarantäne kann auch nicht durch ein zweites negatives Testergebnis abgekürzt werden. Als Kategorie I gilt in der Regel, wer mindestens 15 Minuten ohne Mundschutz nahen Kontakt (Abstand unter 1,5 Meter) mit einem Infizierten hatte, zum Beispiel in einem Gespräch oder engem Raum. Darunter fallen neben der Klasse eines infizierten Schülers auch seine Familie oder andere Mitglieder des Haushalts.
Wer selbst nicht direkt zu dem bestätigten Corona-Fall Kontakt hatte, sondern nur zu einer Kontaktperson der Kategorie I (zum Beispiel als Eltern eines anderen Kindes der Klasse), ist davon nicht betroffen. Für Eltern oder Geschwister von Mitschülern des Infizierten gelten also normalerweise keine Quarantänemaßnahmen, wie das Gesundheitsministerium bestätigte. Das Gesundheitsamt ergänzt, dass Schulen Geschwisterkinder aus Vorsorgegründen bitten können, zu Hause zu bleiben. Das geschehe aber nicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes.
Was ist während der Quarantäne erlaubt, was nicht?
Wer in der Klasse mit einem Infizierten ist, gilt als Kontaktperson der Kategorie I und darf die Wohnung während der 14-tägigen Isolation nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts verlassen. Man darf auch keinen Besuch von Personen bekommen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören. Für mögliche Ausnahmen, zum Beispiel für eine medizinische Behandlung, können Eltern das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren.
Auch zu Hause bedeutet es Umstellung, wenn ein Kind in einer Quarantäne-Klasse ist: Laut Gesundheitsministerium muss man eine “räumliche oder zeitliche Trennung zu anderen im selben Haushalt lebenden Personen” sicherstellen. Das könnte zum Beispiel bedeuten: Wenn sich das betroffene Kind sonst das Zimmer mit seinen Geschwistern teilt, sollten sie getrennt werden und die Geschwister zum Beispiel im Wohnzimmer schlafen. Als Eltern die Kinder weiterhin zu betreuen, die unter Quarantäne stehen, ist aber natürlich erlaubt. Die Gesundheitsämter beraten im Einzelfall, wie sich das “praktikabel, sach- und kindgerecht” lösen lässt.
Fazit
Wann ein Schüler oder eine Schülerin mit welchen Symptomen zu Hause bleiben oder einen Coronatest machen muss, hängt davon ab, wie hoch die Corona-Infektionszahlen im Landkreis oder der Stadt sind. Hier gibt es ein Drei-Stufen-Modell. Wer bei einem positiven Fall an der Schule in Quarantäne muss, ist abhängig davon, ob sich eine Schülerin oder Lehrerin infiziert hat und ob die infizierte Schülerin in eine Abschlussklasse mit aktueller Prüfungsphase geht oder nicht. Wenn es einen Coronafall in der Klasse gab, informieren Gesundheitsamt oder die Schulleitung die Klasse. Ob das auch Folgen für die restliche Schule hat, entscheidet das Gesundheitsamt. Als Eltern oder Geschwister von einem Klassenkameraden des Infizierten muss man normalerweise nicht in Quarantäne, außer man hatte auch direkt Kontakt zum Infizierten. Wenn sich das eigene Kind infiziert, soll es 14 Tage isoliert sein, das heißt: nicht nach draußen gehen und wenn möglich in der Wohnung einzeln unterbringen.