Einschulungskorridor - Infobrief

 

Einschulungskorridor

 

Liebe Eltern,

 

Ihr Kind ist im Zeitraum zwischen 1. Juli und 30. September geboren.

Das Kultusministerium hat mitgeteilt, wie mit dem aktuellen „Einschulungskorridor“ zu verfahren ist.

Wir haben in diesem Brief wichtige Informationen für Sie zusammengestellt:

 

v Ihr Kind durchläuft die Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt

(oder hat diese bereits absolviert).

v Sie melden Ihr Kind über das bereits verteilte Anmeldeblatt bei der Schule an

(oder haben dies bereits getan).

v Ihr Kind nimmt - auf Wunsch - an der Schuleinschreibung (screening) teil.

v Gleich nach dem screening beraten Sie die beobachtenden Lehrkräfte in einem kurzen Gespräch.

v Anschließend ist es Ihre freie Entscheidung, ob Ihr Kind eingeschult werden soll oder erst im folgenden Schuljahr.

 

WICHTIG:

Soll Ihr Kind erst im folgenden Schuljahr eingeschult werden, müssen Sie dies der Schule umgehend mitteilen. 

 

Zudem muss ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Schulleitung durchgeführt werden.

 

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Geben Sie bis Anfang April keine Erklärung ab, wird Ihr Kind automatisch schulpflichtig.

Die Einladung zur Schuleinschreibung erhalten Sie zu gegebener Zeit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch jederzeit zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Christian Hofer, R

Bitte beantragen Sie formlos bis 11. April 2023 an der Grundschule Obertaufkirchen, dass Sie für Ihr Kind auf eine Einschulung im September diesen Jahres verzichten:

 

 Vorschlag: 

An die

Grundschule Obertaufkirchen

Kirchplatz 2

84419 Obertaufkirchen

 

Betreff: Einschulungskorridor 2020

 

Mein Sohn/meine Tocher, geboren am __________ , befindet sich im Einschulungskorridor.

 

Hiermit beantrage ich / wir eine Einschulung für unsere Tochter / unseren Sohn für das Schuljahr 2021/2022.

 

mfg

Unterschrift