Sprachstandserhebung
Aufgrund der verpflichtenden Weisung (MUK/ROB) durch das bayerische Erziehungs- und UnterrichtsGesetz (BayEUG Art.37 Abs.3) und die bayerische GrundschulOrdnung(GrSO §2 Abs.1) ist eine Sprachstandserhebung durchzuführen.
Das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ wurde am 16. Dezember 2024 veröffentlicht und ist am 17. Dezember 2024 in Kraft getreten.
Damit wurden auch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) geändert.
Der verpflichtende Sprachtest für die Kinder der GS Obertaufkirchen findet am 12.03.2025 an der Grundschule statt. Auch die betroffenen Korridorkinder haben daran teilzunehmen.
Durchgeführt wird die Sprachstandserhabung durch unsere Beratungslehrerin Frau Hofbauer. Der genaue Termin bzw. die Zeiteinteilung wird den betroffenen Familien zeitnah mitgeteilt.
Genauere Informationen finden Sie unter:
Materialien und Tipps zur Schuleinschreibung
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