14.09.2022

Derzeit liegt keine Allgemeinverfügung vor!

Info aus dem KuMi                                                   18.03.2022

 

Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 17.03.2022)


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Aus diesem Grund hat sich der Bayerische Ministerrat am 15. März 2022 auch mit den weiteren Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern befasst. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.

 

  • Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Tes-tungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.
  • Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.
  • Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.

Konkret gilt:

  • Ab Montag, 21. März entfällt die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler am Platz im Klassenzimmer
  • in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie
  • in den weiteren Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwer-punkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung.
  • Dies gilt nur für Klassen, in denen PCR-Pooltests stattfinden.
  • Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Vorausset-zung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
  • Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
  • Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
  • Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.


Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.


Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Trep-penhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.


Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutz-gesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. Bislang beabsichtigt die Bundesregie-rung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt (außer im Fall von Hot-Spot-Regelungen). Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie

 

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

E-Info:  Unterricht: 21.-25.03.2022  -  19.03.2022

 

Liebe Eltern

 

Aufgrund der aktuellen Situation an der Grundschule Obertaufkirchen ist es notwendig den Unterricht (Stundenplan) unserer Schule erneut anzupassen.

 

Da das Lehrerteam noch nicht vollständig im Einsatz sein kann, ist eine erneute Umstrukturierung des Unterrichts unvermeidbar.

 

Zudem ist die Lehrersituation im Landkreis MÜ (wie auch in ganz Bayern) sehr angespannt. 

 

Daher wird für diese Woche ein neuer flexibler Vertretungsplan in Kraft treten.

  • Klassen 1+2: reduziert auf die Kerninhalte des GU

 

  • Kernunterricht (D/M/HSU): stehen in 3/4 im Vordergrund.

 

  • AGs/FöU/Ku/Mu/SpU/E/k.Rel:  werden reduziert und evtl. zusammengelegt.

 

  • Not-Betreuung: kann nur in Rücksprache mit der Schulleitung stattfinden.

 

  • Maskenpflicht in der Schule: siehe Info KuMi

 

Bei Fragen melden sie sich bitte im Sekretariat.

(Tel.: 08082 94147 oder unter schule(ät)aobertaufkirchen.de ).

 

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme – wir hoffen, dass wir schnellstmöglich wieder in den Regelunterricht zurückkehren können.  

 

Ihr 

Christian Hofer, R

 

Info aus dem KuMi                                                   18.03.2022

 

Aktuelle Information zum Unterrichtsbetrieb (Stand: 17.03.2022)


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auf Bundesebene wird derzeit das Infektionsschutzgesetz neu gefasst, das die Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen bildet. Aus diesem Grund hat sich der Bayerische Ministerrat am 15. März 2022 auch mit den weiteren Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern befasst. Über die aktuelle Situation möchten wir Sie kurz informieren.

 

  • Vor allem die regelmäßigen Testungen an den Schulen sorgen für ein hohes Schutzniveau an den Schulen. Wie es das neue Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorsieht, werden die Tes-tungen daher in Bayern bis auf Weiteres fortgeführt.
  • Die PCR-Pooltests, die nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Schularten stattfinden, sind dabei besonders wichtig: Sie erkennen Infektionen sehr früh und sehr zuverlässig.
  • Deswegen hat der Ministerrat beschlossen, dass die Maskenpflicht in den nächsten beiden Wochen schrittweise gelockert wird.

Konkret gilt:

  • Ab Montag, 21. März entfällt die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler am Platz im Klassenzimmer
  • in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie
  • in den weiteren Jahrgangsstufen an den Förderzentren mit den Förderschwer-punkten Sehen, geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung.
  • Dies gilt nur für Klassen, in denen PCR-Pooltests stattfinden.
  • Ab Montag, 28. März entfällt die Maskenpflicht auch in den Jahrgangsstufen 5 und 6 an allen Schularten, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Platz befinden. Vorausset-zung ist auch hier, dass in den betreffenden Klassen PCR-Pooltestungen durchgeführt werden.
  • Die Maskenpflicht am Platz entfällt auch bei schulischen Ganztagsangeboten und in der Mittagsbetreuung.
  • Nach einer Infektion in einer Klasse greifen besondere Schutzmaßnahmen: In diesem Fall gilt die Maskenpflicht für fünf Unterrichtstage auch wieder am Platz, zudem werden zusätzliche Selbsttests durchgeführt.
  • Die Schülerinnen und Schüler können selbstverständlich freiwillig auch am Sitzplatz weiterhin eine Maske tragen, wenn sie dies möchten.


Für die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und alle anderen an den Schulen tätigen Personen bleibt es vorerst auch am Platz bei der Maskenpflicht.


Auf den sog. „Begegnungsflächen“ im Schulgebäude (z. B. auf den Gängen oder in den Trep-penhäusern) gilt ebenfalls die Maskenpflicht vorerst weiterhin für alle.


Die genannten Regelungen gelten zunächst bis zum 2. April, wenn die im neuen Infektionsschutz-gesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung ausläuft. Bislang beabsichtigt die Bundesregie-rung, dass die Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt (außer im Fall von Hot-Spot-Regelungen). Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familie

 

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 27.01.2021

Liebe Eltern

 

Aufgrund mehrerer Nachfragen bezüglich der Testmöglichkeiten in unserem "Umfeld" - auch um die Hausärzte zu entlasten - möchte ich Ihnen einige Testzentren bekanntgeben:

 

 

Screeningstelle Dorfen (PCR-Teststelle)

(in der Alten Akademie, Ruprechtsberg 11, 84405 Dorfen)

 

Öffnungszeiten: Mo bis So 09:00 - 17:00 Uhr

 

FFP-2 Maske für Besucher der Screeningstelle ist zwingend notwendig!

 

  • Alle Testungen sind OHNE Terminvereinbarung!
  • Freiwillige Vorab-Registrierung (per Link oder QR-Code zum PCR-Test) covidtestbayern.sampletracker.eu
  • Registrierung über das Online Portal vorab oder direkt an der Teststelle über ein Smartphone oder Tablet
  • Übertragung in die Labordatenbank in Echtzeit und Generierung einmaliger Registrierungsnummer als Barcode und

zusätzlich per E-Mail

  • Es folgt das Einscannen der Registrierungsnummer vom Bildschirm des mobilen Gerätes sowie des Proben-Barcodes.
  • Die Daten sind damit eindeutig im Labor-Informations-Management-System erfasst.

 

  • Mitzubringen sind ein Personalausweis sowie ein Smartphone, falls vorhanden.
  • Um das Testergebnis nicht zu verfälschen, soll 15 Minuten vor dem Abstrich nichts gegessen oder getrunken werden.

 

Für Abstriche bei Minderjährigen wird entweder die Einverständniserklärung der Eltern (inkl. einer Kopie des Ausweises der Eltern / des Elternteils) benötigt oder die Beteiligung der Eltern ist erforderlich, ansonsten dürfen keine Abstriche genommen werden.


 

Teststelle Mühldorf:  

(Volksfestplatz, 84453 Mühldorf am Inn, Telefon089 4545408180)

 

 

 

Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 13:00 - 13:30 Uhr (nur für Schüler)

                     Mo bis Sa: 15:00 - 19:00 Uhr

 

Die Teststation am Volksfestplatz bietet ausschließlich Testungen für Personen mit Anspruch auf kostenfreie Testung an.

Eine Terminvereinbarung ist dringend erforderlich!

(1) Registrieren und dann (2) Termin buchen:

  • Hier müssen Sie sich zunächst registrieren und erhalten eine individuelle APP ID-Nummer.
  • Damit wird eine sichere und zeitnahe Befundübermittlung sichergestellt: https://covid19.sampletracker.eu 

(Bitte beachten Sie, dass der Code nur für eine Testung gültig ist. Sollten weitere Tests benötigt werden, muss eine neue Registrierung erfolgen.)

  • Hier können Sie anhand Ihrer individuellen APP ID einen Termin vereinbaren

(diese erhalten Sie am Ende der Registrierung unter Schritt 1) à https://muehldorf.sampletracker.eu/termine.php

  • Sollten Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne Mo.-Fr. zwischen 08-15 Uhr unter 089-4545 4081 80 

 

HINWEIS:     

Es wird darum gebeten, dass zu testende Personen 15 Minuten vor dem Abstrich keine Nahrung oder Getränke zu sich nehmen.

Vergessen Sie bitte nicht die Krankenversicherungskarten aller angemeldeten Personen. 

 


 

DLRG Teststation

(an der Ahamer Str. 18, Mühldorf)

 

 

Öffnungszeiten: Mo bis So 09:00 - 12:00 Uhr

 

-Um eine Online-Anmeldung vorab unter   wird gebeten.

-Wer spontan kommt, muss gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen.

-Die Ergebnisse werden den getesteten Personen per E-Mail zugestellt.

-Hinweise zur Teststation in Mühldorf gibt es auch über das Infotelefon der DLRG unter Tel: 08631 / 6069650.

 

 27.01.2021

. . . positiver Schnelltest (POC) an der Schule:

Wie geht es weiter? 

 

  • Die Schülerin bzw. der Schüler sollte sich sofort häuslich absondern und vorsichtshalber alle Kontakte so weit wie möglich reduzieren.
  • Die Erziehungsberechtigten nehmen Kontakt zu einer PCR-Teststelle auf, lassen ihr Kind testen und warten das Testergebnis ab.
  • Bei einer positiven Bestätigung des Schnelltestergebnisses (POC in der Schule) durch eine anerkannte Teststelle, senden Sie das Testergebnis an die Schule weiter.
  • Bescheid des Testergebnisses an à schule@obertaufkirchen.de 
  • Nehmen sie erst dann Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt (MÜ) auf und informieren sie dieses über das positive PCR-Testergebnis.
  • Die Schule meldet zeitgleich die direkten Kontaktpersonen und den positiven Bescheid des POC-Tests (der Schule) an das GA-MÜ.
  • Das Gesundheitsamt ordnet daraufhin die Quarantäne für ihr Kind an.
  • In der Quarantäne-Verordnung erhalten Sie die genauen Quarantäne-Infos.
  • ( Q-Dauer / amtliche Bestimmungen / Freitestung )
  • Leiten Sie bitte anschließend die schriftliche Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts an die Schule weiter:
  • Bescheid des Testergebnisses an à schule@obertaufkirchen.de 
  • Eine Veranlassung einer bestätigten PCR-Testung durch die Erziehungsberechtigten ist ebenfalls über die Telefonnummer des ärztlichen Notdienstes (116117) oder einen Vertragsarzt möglich.
  • In jedem Fall muss jedoch das zuständige Gesundheitsamt durch die Erziehungsberechtigten informiert werden.

 

. . . negatives Testergebnis (PCR) durch die Teststelle:

  • Ist das Ergebnis der PCR-Testung negativ, darf die Schule wieder besucht werden.

 

Bei positiven PCR-Testergebnis wird die Absonderung als Isolation gemäß den Vorgaben der Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen fortgesetzt. (*AV Isolation)

 

 

 27.01.2021

Liebe Eltern

 

Aufgrund mehrerer Nachfragen bezüglich der Testmöglichkeiten in unserem "Umfeld" - auch um die Hausärzte zu entlasten - möchte ich Ihnen einige Testzentren bekanntgeben:

 

 

Screeningstelle Dorfen (PCR-Teststelle)

(in der Alten Akademie, Ruprechtsberg 11, 84405 Dorfen)

 

Öffnungszeiten: Mo bis So 09:00 - 17:00 Uhr

 

FFP-2 Maske für Besucher der Screeningstelle ist zwingend notwendig!

 

  • Alle Testungen sind OHNE Terminvereinbarung!
  • Freiwillige Vorab-Registrierung (per Link oder QR-Code zum PCR-Test) covidtestbayern.sampletracker.eu
  • Registrierung über das Online Portal vorab oder direkt an der Teststelle über ein Smartphone oder Tablet
  • Übertragung in die Labordatenbank in Echtzeit und Generierung einmaliger Registrierungsnummer als Barcode und

zusätzlich per E-Mail

  • Es folgt das Einscannen der Registrierungsnummer vom Bildschirm des mobilen Gerätes sowie des Proben-Barcodes.
  • Die Daten sind damit eindeutig im Labor-Informations-Management-System erfasst.

 

  • Mitzubringen sind ein Personalausweis sowie ein Smartphone, falls vorhanden.
  • Um das Testergebnis nicht zu verfälschen, soll 15 Minuten vor dem Abstrich nichts gegessen oder getrunken werden.

 

Für Abstriche bei Minderjährigen wird entweder die Einverständniserklärung der Eltern (inkl. einer Kopie des Ausweises der Eltern / des Elternteils) benötigt oder die Beteiligung der Eltern ist erforderlich, ansonsten dürfen keine Abstriche genommen werden.


 

Teststelle Mühldorf:  

(Volksfestplatz, 84453 Mühldorf am Inn, Telefon089 4545408180)

 

 

 

Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 13:00 - 13:30 Uhr (nur für Schüler)

                     Mo bis Sa: 15:00 - 19:00 Uhr

 

Die Teststation am Volksfestplatz bietet ausschließlich Testungen für Personen mit Anspruch auf kostenfreie Testung an.

Eine Terminvereinbarung ist dringend erforderlich!

(1) Registrieren und dann (2) Termin buchen:

  • Hier müssen Sie sich zunächst registrieren und erhalten eine individuelle APP ID-Nummer.
  • Damit wird eine sichere und zeitnahe Befundübermittlung sichergestellt: https://covid19.sampletracker.eu 

(Bitte beachten Sie, dass der Code nur für eine Testung gültig ist. Sollten weitere Tests benötigt werden, muss eine neue Registrierung erfolgen.)

  • Hier können Sie anhand Ihrer individuellen APP ID einen Termin vereinbaren

(diese erhalten Sie am Ende der Registrierung unter Schritt 1) à https://muehldorf.sampletracker.eu/termine.php

  • Sollten Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne Mo.-Fr. zwischen 08-15 Uhr unter 089-4545 4081 80 

 

HINWEIS:     

Es wird darum gebeten, dass zu testende Personen 15 Minuten vor dem Abstrich keine Nahrung oder Getränke zu sich nehmen.

Vergessen Sie bitte nicht die Krankenversicherungskarten aller angemeldeten Personen. 

 


 

DLRG Teststation

(an der Ahamer Str. 18, Mühldorf)

 

 

Öffnungszeiten: Mo bis So 09:00 - 12:00 Uhr

 

-Um eine Online-Anmeldung vorab unter   wird gebeten.

-Wer spontan kommt, muss gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen.

-Die Ergebnisse werden den getesteten Personen per E-Mail zugestellt.

-Hinweise zur Teststation in Mühldorf gibt es auch über das Infotelefon der DLRG unter Tel: 08631 / 6069650.

 

07.01.2022

Liebe Eltern, liebe Schulfamilie,

 

gerne gebe ich die aktuellen Bestimmungen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien (Mo, 10.01.2022) an Sie weiter:

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die letzten Wochen und Monate des alten Jahres haben gezeigt: die Corona-Schutzkonzepte an unseren Schulen wirken.

So kann auch bei erhöhten Inzidenzwerten Präsenzunterricht stattfinden. Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue Omikron-Variante des Corona-Virus aus. Vorsorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.

 

Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen.

Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene1 Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.

 

Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung. Dennoch gilt – auch und gerade bei Omikron: Den besten Schutz gegen Covid-19 bietet eine Impfung. Bitte nutzen Sie daher für sich und Ihre Familie das Impfangebot! Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung uneingeschränkt. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren wird die Impfung derzeit empfohlen, wenn sie Vorerkrankungen haben, wenn sich in ihrem Umfeld Personen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden oder wenn die Eltern dies – nach entsprechender ärztlicher Aufklärung – wünschen.

 

Abschließend noch eine dringende Bitte:

Während der Weihnachtsferien sind viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen. Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen – entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest. Auf diese Weise beginnt der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg!

 

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein glückliches und gesundes neues Jahr 2022!

 

Ihr

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

1 Ausnahme bei PCR-Pooltestungen: Schülerinnen und Schüler, die erst kürzlich genesen sind, nehmen für die Dauer von 28 Tagen nach ihrem positiven PCR-Test nicht an PCR-Pooltestungen (z. B. an den Grundschulen) teil. So werden falsch-positive PCR-Ergebnisse vermieden. In dieser Übergangszeit nehmen die Schülerinnen und Schüler an den regulären Selbsttests teil.

07.01.2022

Liebe Eltern, liebe Schulfamilie,

 

gerne gebe ich die aktuellen Bestimmungen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien (Mo, 10.01.2022) an Sie weiter:

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Information zum Unterrichtsbetrieb im Januar 2022 (Stand: 05.01.2022)

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die letzten Wochen und Monate des alten Jahres haben gezeigt: die Corona-Schutzkonzepte an unseren Schulen wirken.

So kann auch bei erhöhten Inzidenzwerten Präsenzunterricht stattfinden. Aktuell breitet sich auch in Bayern die neue Omikron-Variante des Corona-Virus aus. Vorsorglich stärken wir daher den Infektionsschutz an den Schulen zum neuen Jahr noch einmal, um den Präsenzunterricht noch sicherer zu machen.

 

Ab Montag, den 10. Januar 2022 dürfen daher alle Schülerinnen und Schüler den Präsenzunterricht nur besuchen, wenn sie über einen negativen Testnachweis verfügen.

Dies gilt somit auch für geimpfte oder genesene1 Schülerinnen und Schüler. Denn auch geimpfte oder genesene Personen können im Fall einer Infektion (auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen) andere anstecken.

 

Die bekannten Testmöglichkeiten (Testungen in der Schule unter Aufsicht bzw. externe Testnachweise) stehen unverändert weiter zur Verfügung. Dennoch gilt – auch und gerade bei Omikron: Den besten Schutz gegen Covid-19 bietet eine Impfung. Bitte nutzen Sie daher für sich und Ihre Familie das Impfangebot! Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung uneingeschränkt. Für Kinder von 5 bis 11 Jahren wird die Impfung derzeit empfohlen, wenn sie Vorerkrankungen haben, wenn sich in ihrem Umfeld Personen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden oder wenn die Eltern dies – nach entsprechender ärztlicher Aufklärung – wünschen.

 

Abschließend noch eine dringende Bitte:

Während der Weihnachtsferien sind viele Infektionen nicht entdeckt worden. Wegen Omikron ist es jedoch noch wichtiger, dass infizierte Schülerinnen und Schüler nach den Ferien gar nicht erst in die Schule gehen. Bitte lassen Sie daher Ihr Kind bereits vor dem Schulstart testen – entweder am Wochenende in einer Teststation oder auch am Montagmorgen zuhause mit einem Selbsttest. Auf diese Weise beginnt der sichere Schulbesuch bereits auf dem Schulweg!

 

Haben Sie vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir ein glückliches und gesundes neues Jahr 2022!

 

Ihr

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

1 Ausnahme bei PCR-Pooltestungen: Schülerinnen und Schüler, die erst kürzlich genesen sind, nehmen für die Dauer von 28 Tagen nach ihrem positiven PCR-Test nicht an PCR-Pooltestungen (z. B. an den Grundschulen) teil. So werden falsch-positive PCR-Ergebnisse vermieden. In dieser Übergangszeit nehmen die Schülerinnen und Schüler an den regulären Selbsttests teil.

16.12.2021

 

Liebe Eltern

 

Bitte beachten Sie die neuen Bestimmungen des Kultusministeriums, das wir Ihnen gerne weiterleiten:

 

 

Aktuelle Information: 3G auf dem gesamten Schulgelände

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3GRegel“.

 

Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben.

 

Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Um sie bei dieser Aufgabe zu entlasten und zu unterstützen, bitten wir Sie dringend um Berücksichtigung der folgenden Punkte:

 

 Bitte betreten Sie das Schulgelände nur in wirklich dringenden Ausnahmefällen!

 

 Falls Sie Ihr Kind – beispielsweise bei jüngeren Schülerinnen und Schülern – zur Schule bringen: Bitte begleiten Sie es bei Unterrichtsbeginn maximal bis zum Eingang des Schulgeländes, nicht aber bis zum Schulgebäude und holen Sie es nach Unterrichtsschluss auch außerhalb des Schulgeländes wieder ab.

 

 Sofern ein Schulbesuch dringend erforderlich ist, melden Sie Ihren Besuch bitte möglichst vorher gegenüber der Schule an.

 

 Führen Sie in einem solchen Fall bitte einen entsprechenden 3G-Nachweis mit. Sofern Sie keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen Sie über einen aktuellen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test) verfügen.

 

 An den Schulen kann für externe Personen kein Test unter Aufsicht durchgeführt werden!

 

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Beitrag die Schulen unterstützen!

 

Ihr Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

06.11.2021

Wiedereinführung der Maskenpflicht

 

Betreff: Beschlüsse des Kabinetts vom 3.11.2021:

               Wiedereinführung der Maskenpflicht an der GS

 

 

Sehr geehrte Eltern, Liebe Schüler.innen,

 

anbei leite ich Ihnen einen Auszug aus den Beschlüssen des Bayerischen Kabinetts vom Mi., 3.11.2021 weiter:

 

"[...] Es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Bereits jetzt sind in der Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler besonders hohe Inzidenzen zu beobachten. Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn (Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken). [...]"

(https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-3-november-2021/)
 

Um unsere Kinder im Unterricht zu entlasten, werden wir selbstverständlich wieder im Sinne der Schüler.innen für ausreichende Maskenpausen (i.d.R. 1x/Schulstunde) und möglichst viel Unterricht im Freien, wenn es das Wetter erlaubt, sorgen.


Mit freundlichen Grüßen
 

Euer

Christian Hofer, SL

Schuljahr 2021/2022                                                     Stand: 30.10.2021

 

aktueller RKI-Wert:       648,2

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

Start in die Grundschule Obertaufkirchen

 

Liebe Eltern der Schulanfänger 2021

 

Sicherlich stehen Sie bereits in den Startlöchern für den 1. Schultag Ihres Kindes und haben die Schultaschen und Schultüten bestückt. Damit dieses Ereignis ein positives Erlebnis für Ihr Kind sein wird, sind einige Punkte zu beachten:

 

Testpflicht (*Einhaltung der 3G-Regel an allen bayerischen Schulen)

Um Ihrer Familie einen „entspannteren“ Schulstart bieten zu können, möchten wir für Sie eine „Teststation“ (Schnelltest) anbieten. In der Aula unserer Schule besteht für die kommenden Erstklässler und Ihren Eltern am Montag, 13.09.2021 von 9:00-11:00 Uhr eine Testmöglichkeit. Natürlich können Sie sich auch bei einem Testzentrum Ihrer Wahl testen lassen.

Ein „Negatives Testergebnis“ ist Voraussetzung, dass Sie (max. 2 Eltern) und Ihr Kind am ersten Schultag das Schulgelände betreten dürfen.

Leider müssen wir darauf bestehen, dass Sie beim Eintreten in das Schulhaus eine schriftliche Bestätigung vorlegen. (**oder APP-Bestätigung)

 

Erster Schultag – Ablauf

Gemeinsam werden wir die Schulanfänger in der Aula der Grundschule Obertaufkirchen begrüßen. Dazu bitte ich Sie rechtzeitig – mit Ihrem Kind und Schultüte - zu erscheinen. Die Schulsachen können Sie vor das Klassenzimmer (R 2.01 – 1.Stock) ablegen. Wir beginnen um 8:15 Uhr mit einer Andacht und nehmen hierbei die Erstklässler*innen in die Schulgemeinschaft auf. 

 

Klassenfoto

Auch heuer wird die VR-Bank im Anschluss ein Klassenfoto der Schulanfänger machen. Dieses wird für eine persönliche „Klassentasse“ verwendet.

 

Unterricht

Die Kinder gehen dann zusammen ins Klassenzimmer der Klasse 1a (R 2.01) und haben ihren ersten Unterricht zusammen mit ihrer Klassenlehrerin Frau Käfferlein.

Die Eltern können sich während dem Unterricht im Vorraum der Turnhalle bei einem Getränk oder einem Kuchen – Danke! an den Elternbeirat – stärken.

Die Bedarfsliste für die Schulanfänger erhalten die Kinder am 1.Schultag im Klassenzimmer. Die notwendigen Arbeitshefte wurden über die Schule bestellt und sind unterwegs.

 

Unterrichtsende

Die Grundschule Obertaufkirchen beendet in der ersten Schulwoche den Unterricht um 11:15 Uhr. Den genauen Stundenplan erhalten alle Kinder im Laufe der ersten Schulwoche.

 

Die Schulfamilie freut sich auf unsere neuen Mitglieder!

 

#bleibt’s g’sund!

Euer

Schulleiter

Schuljahr 2021/2022                                                     Stand: 19.09.2021

 

aktueller RKI-Wert:       103,0

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

Schuljahr 2021/2022                                                     Stand: 19.09.2021

 

aktueller RKI-Wert:       103,0

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

Schuljahr 2021/2022                                                     Stand: 10.09.2021

 

aktueller RKI-Wert:       111,6

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 03.08.2021

 

aktueller RKI-Wert:       7,8

 

 

 

 

--> Präsenzunterricht

 

 

In den Pausen / Bewegungspausen (im Freien) und auf Unterrichtsgängen entfällt die Maskenpflicht.

 

Die Maskenpflicht und das Hyieekonept bleibt auf dem gesamten Schulgelände weiterhin bestehen. 

 (Klassenzimmer/Schulhaus/Schulgelände)

 

Voraussetzung:

- Die Präsenz ihres Kindes in der Schule gilt als Ihre Zustimmung zum Schnelltests. (KM)

- Externe Schnelltests haben eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden.  (KM)

- 2x / Woche werden die Kinder anonym in den Lerngruppen getestet. (LRA MÜ/SchA)

- Schnelltests (voraussichtlich): Mo / Mi --> ALLE Klassen

Schulbusse und Schulweghelfer sind im Einsatz.

- Hybridunterricht (streaming) entfällt wegen Doppelführungen bzw. Datenschutz.

 

 

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 16.06.2021

 

aktueller RKI-Wert:       8,6

 

 

 

 

--> Präsenzunterricht

 

 

In den Pausen / Bewegungspausen (im Freien) und auf Unterrichtsgängen entfällt die Maskenpflicht.

 

Die Maskenpflicht bleibt auf dem gesamten Schulgelände (Klassenzimmer/Schulhaus) weiterhin bestehen. 

 

Voraussetzung:

- Die Präsenz ihres Kindes in der Schule gilt als Ihre Zustimmung zum Schnelltests. (KM)

- Externe Schnelltests haben eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden.  (KM)

- 2x / Woche werden die Kinder anonym in den Lerngruppen getestet. (LRA MÜ/SchA)

- Schnelltests (voraussichtlich): Mo / Mi --> ALLE Klassen

Schulbusse und Schulweghelfer sind im Einsatz.

- Hybridunterricht (streaming) entfällt wegen Doppelführungen bzw. Datenschutz.

 

 

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 05.06.2021

 

aktueller RKI-Wert:       12,9

 

 

 

 

--> Präsenzunterricht

 

Aufgrund des RKI-Wertes (unter 50) öffnen alle Schulen im Landkreis Mühldorf im  Präsenzunterricht .

 

 

Unterricht findet nach dem

"regulären" Stundenplan statt.

(Bitte beachten Sie die Unterrichtszeiten / Unterrichtsende)

 

 

 

 

Voraussetzung:

- Die Präsenz ihres Kindes in der Schule gilt als Ihre Zustimmung zum Schnelltests. (KM)

- Externe Schnelltests haben eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden.  (KM)

- 2x / Woche werden die Kinder anonym in den Lerngruppen getestet. (LRA MÜ/SchA)

- Schnelltests (voraussichtlich): Mo / Mi --> ALLE Klassen

Schulbusse und Schulweghelfer sind im Einsatz.

- Hybridunterricht (streaming) entfällt wegen Doppelführungen bzw. Datenschutz.

 

 

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 16.05.2021

 

aktueller RKI-Wert:       84,6

 

 

 

 

--> Wechselun​terricht

 

Aufgrund des RKI-Wertes (unter 100) öffnen alle Schulen im Landkreis Mühldorf im  Wechselunterricht .

 

--> Präsenzunterricht 4.Klasse

PräsenzUnterricht für die

Abschlussklasse 4a bleibt bestehen.

 

 

Voraussetzung:

- Die Präsenz ihres Kindes in der Schule gilt als Ihre Zustimmung zum Schnelltests. (KM)

- Externe Schnelltests haben eine Gültigkeit von 24 Stunden.  (KM)

- 2x / Woche werden die Kinder anonym in den Lerngruppen getestet. (LRA MÜ/SchA)

- Schnelltests: Mo / Mi --> Klassen 1 + 4   -   Di / Do --> Klassen 2 + 3

- Eine Notbetreuung findet derzeit nicht statt.

- Schulbusse und Schulweghelfer sind im Einsatz.

- Hybridunterricht (streaming) entfällt wegen Doppelführungen bzw. Datenschutz.

 

 

 

Geben Sie bitte die aktuellen Anmeldebögen

am ersten Tag der Notbetreuung ihren Kindern mit.

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 7.05.2021

 

aktueller RKI-Wert:       302,6

 

 

 

 

--> Distanzun​terricht

 

Aufgrund des RKI-Wertes (über 100) bleiben alle Schulen im Landkreis Mühldorf im  Distanzunterricht .

 

--> Präsenzunterricht 4.Klasse

(Klasse 4a

Voraussetzung:

täglicher negativer Schnelltest

                                        (in der der Schule) 

 

 

 

Die Notbetreuung

der Grundschule Obertaufkirchen

(mit negativem Schnelltest in der Schule)

 bleibt nach Stundeplan der Kinder bestehen.

 

Geben Sie bitte die aktuellen Anmeldebögen

am ersten Tag der Notbetreuung ihren Kindern mit.

 

 

 

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 16.04.2021

 

aktueller RKI-Wert:       328

 

 

 

 

--> Distanzun​terricht

 

Aufgrund des RKI-Wertes (über 100) bleiben alle Schulen im Landkreis Mühldorf im  Distanzunterricht .

 

--> Präsenzunterricht 4.Klasse

(Klasse 4a

Voraussetzung:

täglicher negativer Schnelltest

                                        (in der der Schule) 

 

 

 

Die Notbetreuung

der Grundschule Obertaufkirchen

(mit negativem Schnelltest in der Schule)

 bleibt nach Stundeplan der Kinder bestehen.

 

Geben Sie bitte die aktuellen Anmeldebögen

am ersten Tag der Notbetreuung ihren Kindern mit.

 

 

 

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

2021 EBrief - Schnelltests und Distanzunterricht
2021 EBrief - Schnelltests und Distanzun[...]
PDF-Dokument [271.1 KB]

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 09.04.2021

 

aktueller RKI-Wert:       195,9

 

 

 

 

--> Distanzun​terricht

 

Aufgrund des RKI-Wertes (über 100) bleiben alle Schulen im Landkreis Mühldorf im  Distanzunterricht .

 

--> Präsenzunterricht 4.Klasse

(ab Montag, 12.04.2021) 

Voraussetzung: negativer Schnelltest

(in der der Schule) 

 

 

Die Notbetreuung

(mit negativem Schnelltest in der Schule)

der Grundschule Obertaufkirchen bleibt nach Stundeplan der Kinder bestehen.

 

Geben Sie bitte die aktuellen Anmeldebögen

am ersten Tag der Notbetreuung ihren Kindern mit.

 

 

 

Am Freitag, 16.04.2021 wird das Landratsamt/Gesundheitsamt/Schulamt erneut über das weitere Vorgehen entscheiden.

 

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse (km.bayern/BR24)

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 08.03.2021

 

aktueller RKI-Wert:       94,2

 

 

 

 

--> Wechselunterricht

Obertaufkirchner Modell:

Präsenzunterricht für ALLE

ab Dienstag, 09.03.2021

 

 

 

Da der RKI-Wert unter 100 liegt,

ist es uns möglich in den Wechselunterricht zurückzukehren.

 

Sollte sich die Inzidenzzahlen wieder erhöhen,

sind die Schulen im Landkreis MÜ wieder zu schließen.

 

Beachten Sie bitte weiterhin die Medien/Presse

und die Verlautbarungen des Landratsmates/Gesunheitsamtes.

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                     Stand: 06.03.2021

 

aktueller RKI-Wert:       98,6

 

 

Aufgrunde der Weisung des Landrats Heimerl und des Gesundheitsministeriums bleiben alle Schulen im Landkreis Mühldorf im Distanzunterricht.

 

--> Keine Rückkehr in den Präsenzunterricht/Wechselunterricht

am Montag, 02.03.2021

 

 

 

Die Notbetreuung wird im begründeten Einzelfall (bitte Bestätigung des Arbeitsgebers vorlegen)

nach Stundenplan angeboten.​

 

 

 

Schuljahr 2020/2021                                                        Stand: 01.03.2021

 

aktueller RKI-Wert:       115,6

 

 

Aufgrunde der Weisung des Staatsministeriums wechseln alle Schulen im Landkreis Mühldorf mit sofortiger Wirkung in den Distanzunterricht.

 

Die Notbetreuung wird im begründeten Einzelfall (bitte Bestätigung des Arbeitsgebers vorlegen)

nach Stundenplan angeboten.​

 

 

 

Antrag auf Notbetreuung 2021.03
2021 Notbetreuung - Anmeldung21.03.pdf
PDF-Dokument [219.0 KB]
Antrag auf Notbetreuung 2021.03
2021 Notbetreuung - Anmeldung21.03.doc
Microsoft Word-Dokument [277.0 KB]

EBrief                                                                                                                18.02.2021                                                                                                                                                                            

Rückkehr in den Unterricht an der GS Obertaufkirchen

 

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

 

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir am Montag, den 22.02.2021 unsere Türen für die gesamte Schule öffnen werden.

Sollte der Inzidenzwert im Landkreis unter 100 bleiben, kehren alle Schülerinnen und Schüler in die Schule zurück.

 

Klasse

Unterrichtsraum

Zugang/Eingang

1a-A

R 1.03 (Klassenzimmer 1a)

Eingang-Süd (Hartplatz)

1a-B

R 1.02 (Lernwelt 1)

Eingang-Süd (Hartplatz)

2a-A

R 2.01 (Klassenzimmer 2a)

Haupteingang (Garderobe)

2a-B

R 2.02 (Klassenzimmer 3a)

Haupteingang (Garderobe)

3a

R 0.03 (Handarbeitsraum)

Haupteingang (Garderobe)

3b

R 1.02 (Klassenzimmer 3b)

Eingang-Süd (Hartplatz)

4a

R 2.03 (Klassenzimmer 4a)

Haupteingang (Garderobe)

 

Die beiden Gruppen der Klassen 1a und 2a werden durch die Klassenlehrer unterrichtet und im benachbarten Klassenraum mitbetreut. Zusätzlich besteht für diese Klassen Unterricht im „lifestream“ in das zusätzliche Klassenzimmer.

Für die Klasse 3b wird der Handarbeitsraum (Keller/R 0.02) umgestaltet, dass die gesamte Klasse mit Mindestabstand und unter Einhaltung der aktuellen Vorschriften (Hygienevorgaben/MNB-Schutz im gesamten Schulgelände) in den Präsenzunterricht starten kann.

Die Klassen 3b und 4a bleiben in ihren Klassenzimmern.

 

Der Unterricht beginnt um 7:55 Uhr.

Für alle Klassen endet der Unterricht am Montag und Freitag um 11:15 Uhr.

Der Unterricht am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag endet um 12:10 Uhr.

 

Die Schulweghelfer stehen zu diesen Zeiten bereit.

Die Schulbusse fahren wieder wie gewohnt.

 

Wir freuen uns darauf - wieder zusammen - durchzustarten.

 

Ihr 

Christian Hofer

Schulleiter der Grundschule Obertaufkirchen

 

Hygieneplan und Konzept
2021 Konzept gesamt - GS Obertaufkirchen[...]
PDF-Dokument [905.3 KB]

Notbetreuung - Anmeldung

 

Liebe Eltern

 

Um die Notbetreuung weiterhin planen zu können, bitten wir Sie das Anmeldeformular zu verwenden.

 

Die Unterlagen sind unter COVID-19-Infos hinterlegt.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

 

Christian Hofer

15.01.2021

Liebe Eltern

 

Die Klassenelternsprecher*innen senden an Sie aktuelle Informationen - beachten Sie hierzu auch die Info-Seite des Kultusministeriums: km.bayern.de und die Tagesmedien.

 

Verbindliche Informationen und Vorgaben wurden an die Schulen derzeit noch nicht herausgegeben - ich werde diese umgehend aktualisieren, sobald die Allgemeinverfügung und der neue Rahmenhygieneplan (RHP) an die Schulen verschickt wurden.

 

Die aktuellsten ElternBriefe finden Sie auch unter:

 

<-- COVID-19-INFOS

 

Danke für die Zusammenarbeit und Ihre Unterstützung ... #bleibt's g'sund!

 

 

Ihr

Christian Hofer

(Schulleiter der GS Obertaufkirchen)

 

aktuelle Elternbriefe zum Distanzunterricht                                                                07.01.2021

Anlage Rahmenkonzept_Distanz-UR.pdf
PDF-Dokument [302.9 KB]

20.12.2020

 

Ab Morgen - Montag, 21.12.2020 - treten die aktuelle Anordnungen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für die Weihnachtsferien in Kraft:

 

- ALLE Schüler*innen sind in "Unterrichtsfreier Zeit".

 

- Ein Distanzunterricht findet nicht statt.

 

- Die Schule ist für eine "begründete" Notfallbetreuung geöffnet.

 

- Die Schule/Schulleitung ist von 8:00 - 12:00 Uhr besetzt.

 

 #bleibt's g'sund

Aufgrunde der aktuellen Pressemitteilung (13.12.2020 - 11:00 Uhr) werden an ALLEN Schulen folgende Regelungen in Kraft treten:

 

- Wechsel in den Distanzunterricht 

       --> ALLE Schulen gehen bundesweit ab Mittwoch, 15.12.2020 in Distanzunterricht

       --> Unterrichtsmaterialien erhalten die Eltern über die Corona-Verteiler (Klassenelternsprecher)

       --> Der Unterricht basiert dann auf den Wochenpläne und die BBB-Konferenzen

       --> sollten keine digitalen Möglichkeiten bestehen, melden sie den Bedarf bei der Schule an

       --> "Leihgeräte" können bei begründetem Bedarf ausgeliehen werden

 

 

- ab Mittwoch, 16.12.2020

       --> Die Kinder nehmen Ihre Arbeitsmaterialien (Arbeitsheft, Schulbücher, ...) mit

       --> am Dienstag, 14.12.2020 findet der letzte reguläre Unterricht statt

       --> Unterrichtsende: nach Stundenplan

       --> Die Schulkindbetreuung in Schwindegg findet statt (eingeschränkter Bustransfer!)

 

 

 

- Notbetreuung an der Schule

       --> für Härtefälle (systemrelevante Erziehungsberechtigte, Alleinerziehende)

       --> Bitte melden Sie uns Ihren begründeten, dringenden Bedarf umgehend mit, um die Notbetreuung 

             planen zu können.

       --> Geben Sie den Kindern ausreichend Material mit (Lesebücher, Malvorlagen, ...) 

       --> Die Notbetreuung beaufsichtigt die Kinder in der Schule

       --> Zugang für die Notbetreuung: Haupteingang der GS Obertaufkirchen 

       --> Melden Sie Ihr Kind über die Sprechanlage an!

       --> Bringen Sie Ihr Kind persönlich in die Schule

       --> Der Einsatz der Schulbusse findet nicht statt

 

- "Lockdown" bis 10.01.2021

       --> Beginn der Weihnachtsferien: ab 16.12.2020

       --> voraussichtlicher Schulbeginn nach den Ferien: Montag, 11.01.2021

 

 

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen

 

In der aktuellen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der Minsterpräsidenten wurde die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen erörtert und vorgestellt. 

 

Leider trifft uns alle dieser "kurzfristige Lockdown" mit wichtigen Entscheidungen für unsere Schulfamilie:

 

- Am Montag, 13.12.2020 und Dienstag, 14.12.2020 werden wir mit allen Kindern und Klassen den Einsatz von BigBlueButton (BBB) in der Schule wiederholen und vertiefen. 

- Für die "Schulkonferenzen" ("digitaler Präsenzunterricht" durch die Klassenlehrer*innen) reicht ein Handy oder Tablet vollkommend aus. 

- Die Arbeitsmaterialien und Arbeitspläne bis zum 18.12.2020 werden über die Klassenverteiler zur Verfügung gestellt.   

- Zudem werden alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit nach Hause gegeben.

- Der Busverkehr (Schülerbeförderung) findet nur noch am Montag und Dienstag statt. 

- Die Schule/Schulleitung ist bis zum 22.12.2020 besetzt. 

 

Wir hoffen, dass diese notwendigen Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, um der Pandemie entgegenzuwirken. 

Wir wünschen Ihnen und der ganzen Schulfamilie die nötige Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierige Adventszeit 2020.

Wir glauben an einen Weg durch diese belastende Zeit, um in naher Zukunft wieder normale Schule leben zu können.

Wir vertrauen darauf, dass nicht die Weihnachtsgeschenke im Mittelpunkt stehen werden, sondern die Gesundheit aller Familien.

Wir besinnen uns auf rücksichtsvolle und liebevolle Weihnachten - die Familie lieben und schätzen.

 

 

Ihr Schulleiter

 

Christian Hofer

 

#bleibt's g'sund

 

Aufgrunde der aktuellen Pressemitteilung (13.12.2020 - 11:00 Uhr) werden an ALLEN Schulen folgende Regelungen in Kraft treten:

 

- Wechsel in den Distanzunterricht 

       --> ALLE Schulen gehen bundesweit ab Mittwoch, 15.12.2020 in Distanzunterricht

       --> Unterrichtsmaterialien erhalten die Eltern über die Corona-Verteiler (Klassenelternsprecher)

       --> Der Unterricht basiert dann auf den Wochenpläne und die BBB-Konferenzen

       --> sollten keine digitalen Möglichkeiten bestehen, melden sie den Bedarf bei der Schule an

       --> "Leihgeräte" können bei begründetem Bedarf ausgeliehen werden

 

 

- ab Mittwoch, 16.12.2020

       --> Die Kinder nehmen Ihre Arbeitsmaterialien (Arbeitsheft, Schulbücher, ...) mit

       --> am Dienstag, 14.12.2020 findet der letzte reguläre Unterricht statt

       --> Unterrichtsende: nach Stundenplan

       --> Die Schulkindbetreuung in Schwindegg findet statt (eingeschränkter Bustransfer!)

 

 

 

- Notbetreuung an der Schule

       --> für Härtefälle (systemrelevante Erziehungsberechtigte, Alleinerziehende)

       --> Bitte melden Sie uns Ihren begründeten, dringenden Bedarf umgehend mit, um die Notbetreuung 

             planen zu können.

       --> Geben Sie den Kindern ausreichend Material mit (Lesebücher, Malvorlagen, ...) 

       --> Die Notbetreuung beaufsichtigt die Kinder in der Schule

       --> Zugang für die Notbetreuung: Haupteingang der GS Obertaufkirchen 

       --> Melden Sie Ihr Kind über die Sprechanlage an!

       --> Bringen Sie Ihr Kind persönlich in die Schule

       --> Der Einsatz der Schulbusse findet nicht statt

 

- "Lockdown" bis 10.01.2021

       --> Beginn der Weihnachtsferien: ab 18.12.2020

       --> voraussichtlicher Schulbeginn nach den Ferien: Montag, 11.01.2021

 

 

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen

 

In der aktuellen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der Minsterpräsidenten wurde die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen erörtert und vorgestellt. 

 

Leider trifft uns alle dieser "kurzfristige Lockdown" mit wichtigen Entscheidungen für unsere Schulfamilie:

 

- Am Montag, 13.12.2020 und Dienstag, 14.12.2020 werden wir mit allen Kindern und Klassen den Einsatz von BigBlueButton (BBB) in der Schule wiederholen und vertiefen. 

- Für die "Schulkonferenzen" ("digitaler Präsenzunterricht" durch die Klassenlehrer*innen) reicht ein Handy oder Tablet vollkommend aus. 

- Die Arbeitsmaterialien und Arbeitspläne bis zum 18.12.2020 werden über die Klassenverteiler zur Verfügung gestellt.   

- Zudem werden alle notwendigen Arbeitsmaterialien mit nach Hause gegeben.

- Der Busverkehr (Schülerbeförderung) findet nur noch am Montag und Dienstag statt. 

- Die Schule/Schulleitung ist bis zum 22.12.2020 besetzt. 

 

Wir hoffen, dass diese notwendigen Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen, um der Pandemie entgegenzuwirken. 

Wir wünschen Ihnen und der ganzen Schulfamilie die nötige Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierige Adventszeit 2020.

Wir glauben an einen Weg durch diese belastende Zeit, um in naher Zukunft wieder normale Schule leben zu können.

Wir vertrauen darauf, dass nicht die Weihnachtsgeschenke im Mittelpunkt stehen werden, sondern die Gesundheit aller Familien.

Wir besinnen uns auf rücksichtsvolle und liebevolle Weihnachten - die Familie lieben und schätzen.

 

 

Ihr

 

Christian Hofer

(Schulleiter)

#bleibt's g'sund

 

Aufgrunde der aktuellen Covid-19-Situation im Landkreis Mühldorf bitte ich Sie die verbindlichen Pressemitteilungen und die neue Allgemeinverfügung zu beachten:

 

 

Die neue Allgemeinverfügung gilt … für Schulen ab Montag (19.10.2020):

 

- Es gilt eine Maskenpflicht an Bahnhöfen und Bushaltestellen.

 

- Auswirkungen auf Schulen (gültig ab Montag, 19.10.2020):

  • Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, auch auf dem Platz, für alle Jahrgangsstufen und alle Lehrkräfte und sonstiges Personal.
  • Alle 45 Minuten muss stoßgelüftet werden.
  • Ausnahme: Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist keine Pflicht, weil der Landkreis vermeiden will, dass die Klassen wieder getrennt beschult werden müssen und die Familien weiter belastet werden.
  • Derzeit gebe es keine Infektionen an der Schule, so rechtfertigt Landrat Max Heimerl diese Entscheidung.

 

 

(...Auszug aus der Mitteilung zur neuen Allgemeinverfügung von Landrat Max Heimerl)

 

 

 

Sobald unsere Schule verbindliche Vorgaben und Richtlinien erhalten hat, werde ich diese umgehend unter "aktuelle Informationen" einstellen - bitte bleiben Sie weiterhin rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst - #bleibt's g'sund

 

Ihr 

Christian Hofer

    (R / Schulleiter)

Aufgrund der aktuellen Situation in Bayern - vor allem im Landkreis Mühldorf - bleiben die Anordnungen der gültigen Allgemeinverfügung in Kraft:      (mind. bis 08.11.2020 - Stufe3: "ROT" )

 

- Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) für ALLE Schüler*innen und Lehrer*innen

 

- MNB im gesamten Schulbereich - auch im Unterricht (Arbeitsplatz)

 

- bei unspezifischen Erkrankungen (Erkältung, ...):

   --> ärztliche Überprüfung 

   --> häusliche Quarantäne 

 

- negativer Cov-19-Test / ärztl. Attest für erneuten Schulbesuch notwendig

 

- Überprüfung der Atteste durch das Gesundheitsamt/Schulamt MÜ

 

17.10.2020

 

Hygieneplan der GS Obertaufkirchen

 

GILT AB DEM 19. OKTOBER 2020 BIS EINSCHLIEßLICH 23. OKTOBER 2020

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

aufgrund der aktuellen Entwicklungen gibt es einige wichtige Aktualisierungen am Hygieneplan unserer Schule:

 

Die wichtigsten Hygienemaßnamen zum Regelbetrieb in der Schule:

 

1. Umgang mit Krankheitssymptomen:

Schüler*innen mit „leichte[n] Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten“ können den Unterricht nur dann besuchen, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegen können.  (à siehe Covid-19-Informationen auf unserer Homepage.)

 

 

2. Maskenpflicht

Im Unterricht für alle Grundschüler*innen, Lehrkräfte, Mitarbeiter*innen, auch im Schulbus und während der Wartezeit auf den Schulbus.

Die Maske darf nur zum Verzehr der Brotzeit / des Mittagessens abgenommen werden. Sie gilt auch während der Pause.

 

 

3. Mindestabstand

Der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen muss stets eingehalten werden (außer im Klassenzimmer). Wir halten aber soweit Abstand wie möglich.

 

 

4. Husten-/Niesetikette

Alle Personen in der Schule achten auf die Husten-/Niesetikette (in die Armbeuge husten/niesen) und halten die Hygienevorgaben ein.

 

 

Unterrichtsbeginn

  • Alle Schüler*innen betreten die Schule ausschließlich über die Garderobe.
  • Sie begeben sich direkt in das Klassenzimmer und warten dort auf den Beginn des Unterrichts.
  • Bitte achtet weiter sorgfältig darauf, euch nicht zu berühren!
  • Das Schulhaus wird einzeln betreten.
  • Der Unterricht findet in den zugewiesenen Klassenzimmern statt.
  • Wer gegen die Hygienemaßnahmen verstößt, wird wieder nach Hause geschickt!

Klassenzimmer

  • Auf dem Weg ins Klassenzimmer muss der Abstand eingehalten werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler gehen geradewegs zur Garderobe, halten Abstand und gehen dann direkt zu ihrem Platz. Von dort steht keiner mehr auf.
  • Toilettengänge bitte nur nach Rücksprache mit den Lehrkräften.

Das Vorgehen bei Toilettengängen, dem regelmäßigen Händewaschen und sonstige Aktivitäten werden im Klassenraum besprochen: Auch hier gilt das Abstandsprinzip, Toilettengänge finden nur einzeln statt. Haltet die Hygiene strikt ein (Händewaschen!).

  • Beim Sprechen bleibt die Blickrichtung nach vorne, egal mit wem man spricht. Der Abstand muss unbedingt gewahrt bleiben.
  • Niemand geht unaufgefordert zum Lehrerpult! Achtet bitte auf die Gesundheit der euch unterrichtenden Lehrer und Lehrerinnen.
  • Schulmaterialien dürfen nicht getauscht werden.
  • Vor jeder Schulstunde muss jede*r Schüler*in mit Seife die Hände waschen.
  • Nach dem Essen des Pausenbrotes waschen die Schüler*innen die Hände.
  • Alle 40 Minuten wird 5 Minuten lang gelüftet.
  • Die Tafel wischt nur die Lehrkraft.
  • Auch Lehrkräfte tragen Masken, wenn Sie sich außerhalb der „Lehrerzone“ (Pult und Tafel) bewegen.

 

Schützt euch gegenseitig!

 

Pausenhof

  • Der Weg in den Pausenhof, ebenso wie der Weg zurück ins Klassenzimmer muss mit mindestens 1,5m Abstand zueinander zurückgelegt werden.
  • Auf dem Pausenhof gilt der Abstand selbstverständlich auch. Auch hier gilt eine Maskenpflicht.
  • Die Pause erfolgt nach Absprache.
  • Die einzelnen Klassen bleiben in ihren zugewiesenen Pausen-Zonen.
  • Die „kleine Pause“ findet im Klassenzimmer statt.
  • Auf dem Pausenhof dürfen leider vorerst keinerlei sportliche Aktivitäten durchgeführt werden (z.B. Fußball, Tischtennis, …).

 

Schulbus

  • Im Bus besteht die Pflicht, Mund und Nase abzudecken.
  • An den Haltestellen muss ein Abstand von mindestens 1,5m (besser: 2m) eingehalten werden!
  • Den Anweisungen der Busaufsichten ist Folge zu leisten.
  • In der Wartezeit auf die Busse gilt ebenfalls die Abstandsregel (mindestens 1,5m).
  • Es sind auch nach Unterrichtsende keinerlei sportliche Aktivitäten erlaubt.

 

Trennung der Klassen im Schulhaus

  • Eine strikte Trennung der Klassen / Gruppen ermöglicht es, bei einem Infektionsfall, den anderen Klassen / Gruppen im Schulhaus präsent weiterzuarbeiten.
  • Dadurch werden sich übergangsweise Änderungen im Stundenplan ergeben.
  • Die Klassenlehrkräfte werden Sie per Elternbrief, wo nötig, darüber informieren.
  • Schulfremde Personen und die Eltern dürfen das Schulhaus betreten, allerdings bis auf weiteres nur mit telefonischer Voranmeldung im Sekretariat einen Tag vor dem Termin. Diese Regelung ist zwingend.
  • Eine Eintragung in das Besucherverzeichnis ist vorerst notwendig.
  • Nutzen Sie bitte die Hand-Desinfektions-Spender beim Betreten des Schulhauses.
  • Elterngespräche können wieder persönlich, aber auch digital oder per Telefon stattfinden.

Reinigung des Schulhauses

Tägliche Reinigung des Schulhauses wird durch das Personal durchgeführt.

Es werden täglich auch alle Oberflächen (Tische) und Handkontaktflächen gereinigt.

 

Besondere Unterrichtsregelungen

  • Sportunterricht
  • Derzeit findet kein Sportunterricht statt.
  • Anstelle des Sportunterrichts intensivieren wir in den Fächern Deutsch und Mathematik.
  • Werte- und Gesundheits-/Hygieneerziehung werden verstärkt unterrichtet.
  • Musikunterricht
  • Gesang unterbleibt leider weiter, ebenso wie Instrumentalunterricht
  • Kunstunterricht
  • Kein Malen mit Wasserfarben.
  • Die Schüler*innen bleiben soweit möglich am Platz.
  • Werken und Gestalten
  • Die Hygienevorschriften sind jederzeit einzuhalten.
  • Gegenstände (Scheren, Kleber, …) dürfen nicht weitergegeben werden.
  • Es dürfen nur vorbereitete Materialien verwendet werden.

 

Krankmeldungen

  • Bitte melden Sie Ihr Kind weiterhin „rechtzeitig“ krank.
  • Beachten Sie bitte die aktuell geltenden Bestimmungen im Landkreis Mühldorf und die Anordnungen des Gesundheitsamtes MÜ.

 

 

Regeln für die Quarantäne von Schülern

 

In einer Schulklasse wird ein Kind oder ein Lehrer positiv auf das Coronavirus getestet. Was nun?

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler positiv auf Corona getestet wird, kommt nicht nur das Kind in Quarantäne, sondern die ganze Klasse. Das wirft bei betroffenen Familien Fragen auf, wie sie sich nun verhalten sollen - und oft auch bei der gesamten Schulgemeinde.

 

Ab wann sollte man nicht mehr zu Schule gehen?

Damit eine Klasse in Quarantäne geschickt wird, muss sich mindestens ein Schüler nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben. Doch schon davor gibt es Regeln:

 

Ob eine Schülerin oder ein Schüler mit Symptomen zu Hause bleiben muss, ist abhängig davon, wie hoch die Corona-Infektionszahlen am Wohnort sind. Das ist bayernweit in drei Stufen gegliedert:

 

Stufe 1: 

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt liegt anteilig unter 35 pro 100.000 Einwohner - das heißt: Es haben sich weniger als 35 pro 100.000 Einwohner nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.

 

Stufe 2: 

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt zwischen 35 und 50 pro 100.000 Einwohner

 

Stufe 3: 

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt über 50 pro 100.000 Einwohner

 

Wer nur leichte, neu auftretende Symptome hat – zum Beispiel Schnupfen und gelegentlichem Husten – darf in die Schule, wenn er oder sie nach mindestens 24 Stunden kein Fieber bekommt. Wenn die Infektionen im Landkreis oder der Stadt unter 50 pro 100.000 Einwohnern liegen (also bei Stufe 1 und 2), dürfen Kinder Grundschulen, Förderzentren und Kitas trotz leichter Symptome besuchen, auch ohne die 24 Stunden abzuwarten. Allerdings nur, solange sie kein Fieber haben.

Wer Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall hat, darf nicht in die Schule. Liegen die Infektionszahlen im Landkreis oder in der Stadt bei Stufe 1 oder 2, darf der Schüler oder die Schülerin wieder in die Schule, wenn er oder sie mindestens 24 Stunden symptomfrei ist und seit mindestens 36 Stunden kein Fieber mehr hat. Ein Coronatest ist nicht unbedingt erforderlich. Darüber kann im Einzelfall der Hausarzt oder Kinderarzt entscheiden.

Anders ist es bei Stufe 3 – also wenn die Infektionszahlen über 50 pro 100.000 Einwohner liegen. Dann darf man bei den oben genannten, stärkeren Symptomen erst mit einem negativen Coronatest oder einem ärztlichen Attest wieder in die Schule.

Eine Quarantäne für die ganze Klasse wird erst verhängt, wenn ein Kind nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert ist.

 

 

Wer muss in Quarantäne, wenn ein Schüler oder ein Lehrer positiv getestet wurde?

Das bayerische Kultusministerium erarbeitete bayernweit einheitliche Regeln gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium im sogenannten Rahmen-Hygieneplan. Welche Regeln gelten, ist abhängig von zwei Faktoren:

 

Ist es eine Schülerin oder ein Schüler oder ein Lehrer, der positiv auf das Virus getestet wurde?

Wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler einer Klasse, die keine Abschlussklasse in der Prüfungsphase ist, nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hat, wird die gesamte Klasse für 14 Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Das Gesundheitsamt ordnet eine Quarantäne an.

Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder Gruppe werden am ersten Tag, nachdem der Coronafall bekannt wird, und zwischen dem fünften und siebten Tag auf das Coronavirus getestet. Ob auch die Lehrer unter Quarantäne gestellt werden, hängt davon ab, ob sie den Abstand einhalten konnten und die Klassenzimmer gut belüftet waren.

Falls das Gesundheitsamt nichts anderes sagt, dürfen alle ohne Symptome nach den 14 Tagen wieder normal zum Unterricht kommen.

 

Wird eine Lehrkraft positiv auf das Virus getestet, muss sie in Quarantäne und darf keinen Unterricht halten. Ob auch ihre Schüler und weitere Lehrer 14 Tage zu Hause bleiben müssen, entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Es gilt also keine generelle Quarantänepflicht für eine Klasse, wenn einer ihrer Lehrer erkrankt ist.

 

Wie erfahren Eltern von einem Coronafall an der Schule?

Ärzte und Schulleiter haben die Pflicht, bestätigte Corona-Infektionen und Verdachtsfälle an das Gesundheitsamt zu melden. Normalerweise nimmt dann das Gesundheitsamt Kontakt mit den Betroffenen auf - und im Fall von Minderjährigen mit deren Eltern.

 

Eine Informationspflicht an die restliche Schulgemeinde geht nicht aus den Regeln von Gesundheitsministerium oder Gesundheitsamt hervor. Ob sich trotzdem für die gesamte Schule etwas ändert (zum Beispiel, ob Maskenpflicht gilt), entscheidet das Gesundheitsamt. Eine Maskenpflicht ist in so einem Fall aber nicht zwingend erforderlich.

Das Gesundheitsamt kann auch entscheiden, ob nicht nur die betroffene Klasse auf Distanzunterricht umgestellt wird, sondern möglicherweise die gesamte Schule.

 

Müssen Eltern und Geschwister von Kontaktpersonen auch in Quarantäne?

Wer in Quarantäne muss, hängt davon ab, in welche Kategorie von Kontaktperson das Gesundheitsamt die Verwandten einstuft. Die Behörde teilt einem laut Gesundheitsministerium mit, in welcher Kategorie man ist.

Nur wer in Kategorie I ist, muss sich unverzüglich in Isolation begeben und eine 14-tägige Quarantäne laut RKI-Vorgaben einhalten. Diese Quarantäne kann auch nicht durch ein zweites negatives Testergebnis abgekürzt werden. Als Kategorie I gilt in der Regel, wer mindestens 15 Minuten ohne Mundschutz nahen Kontakt (Abstand unter 1,5 Meter) mit einem Infizierten hatte, zum Beispiel in einem Gespräch oder engem Raum. Darunter fallen neben der Klasse eines infizierten Schülers auch seine Familie oder andere Mitglieder des Haushalts.

Wer selbst nicht direkt zu dem bestätigten Corona-Fall Kontakt hatte, sondern nur zu einer Kontaktperson der Kategorie I (zum Beispiel als Eltern eines anderen Kindes der Klasse), ist davon nicht betroffen. Für Eltern oder Geschwister von Mitschülern des Infizierten gelten also normalerweise keine Quarantänemaßnahmen, wie das Gesundheitsministerium bestätigte. Das Gesundheitsamt ergänzt, dass Schulen Geschwisterkinder aus Vorsorgegründen bitten können, zu Hause zu bleiben. Das geschehe aber nicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes.

 

 

Was ist während der Quarantäne erlaubt, was nicht?

Wer in der Klasse mit einem Infizierten ist, gilt als Kontaktperson der Kategorie I und darf die Wohnung während der 14-tägigen Isolation nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamts verlassen. Man darf auch keinen Besuch von Personen bekommen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören. Für mögliche Ausnahmen, zum Beispiel für eine medizinische Behandlung, können Eltern das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren.

Auch zu Hause bedeutet es Umstellung, wenn ein Kind in einer Quarantäne-Klasse ist: Laut Gesundheitsministerium muss man eine “räumliche oder zeitliche Trennung zu anderen im selben Haushalt lebenden Personen” sicherstellen. Das könnte zum Beispiel bedeuten: Wenn sich das betroffene Kind sonst das Zimmer mit seinen Geschwistern teilt, sollten sie getrennt werden und die Geschwister zum Beispiel im Wohnzimmer schlafen. Als Eltern die Kinder weiterhin zu betreuen, die unter Quarantäne stehen, ist aber natürlich erlaubt. Die Gesundheitsämter beraten im Einzelfall, wie sich das “praktikabel, sach- und kindgerecht” lösen lässt.

 

Fazit

Wann ein Schüler oder eine Schülerin mit welchen Symptomen zu Hause bleiben oder einen Coronatest machen muss, hängt davon ab, wie hoch die Corona-Infektionszahlen im Landkreis oder der Stadt sind. Hier gibt es ein Drei-Stufen-Modell. Wer bei einem positiven Fall an der Schule in Quarantäne muss, ist abhängig davon, ob sich eine Schülerin oder Lehrerin infiziert hat und ob die infizierte Schülerin in eine Abschlussklasse mit aktueller Prüfungsphase geht oder nicht. Wenn es einen Coronafall in der Klasse gab, informieren Gesundheitsamt oder die Schulleitung die Klasse. Ob das auch Folgen für die restliche Schule hat, entscheidet das Gesundheitsamt. Als Eltern oder Geschwister von einem Klassenkameraden des Infizierten muss man normalerweise nicht in Quarantäne, außer man hatte auch direkt Kontakt zum Infizierten. Wenn sich das eigene Kind infiziert, soll es 14 Tage isoliert sein, das heißt: nicht nach draußen gehen und wenn möglich in der Wohnung einzeln unterbringen.