OTK, 14.05.2020
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Neustart 2.0 (der Klasse 1a)
Liebe Eltern,
am 18. Mai 2020 kehrt nun die erste Gruppe der Klasse 1a (1a-A) an die Schule zurück.
Die andere Hälfte der Klasse (1a-B) wird vom 18.-22.05.2020 noch „Schule dahoam“ erhalten.
Vom 25.-29.05.2020 tauschen die beiden Gruppen und die Klasse 1a-B kehrt in den Präsenzunterricht zurück. Die Klasse 1a-A arbeitet dann zu Hause.
Die Aufteilung in die beiden Gruppen hat Ihnen ihre Klassenlehrerin bereits mitgeteilt.
Bereits 5 Minuten vor den Klassengruppen der 4a werden die Erstklässler*innen, zusammen mit den Kindern der Notbetreuung, und ihre Lehrer*innen über die „Feuertreppe“ (Hartplatz) in die Pause gehen.
Bei Pausenende gehen die Kinder der Klasse 4a über den Westeingang zuerst zurück ins Schulhaus.
Der aktuelle Hygiene- und Ablaufplan behält bis zu den Pfingstferien seine Gültigkeit.
Die „alten Hasen“ der Klasse 4a zeigten sich diese Woche sehr rücksichtsvoll und gewissenhaft. Den bestehenden Hygieneplan werden als Hygiene-Tutoren in der Pause und im Schulhaus weiterhin umsetzen und vorleben.
Die Planung für nach den Pfingstferien laufen bereits. Für Ihre Planung erhalten Sie noch vor den Ferien eine genaue Einteilung, wenn alle Klassen/Gruppen wieder starten werden.
Da wir derzeit leider keine persönlichen Elterngespräche anbieten dürfen, möchten wir Ihnen weiterhin die Möglichkeit bieten, sich wie bisher telefonisch oder per m@il mit den Klassenlehrkräften zu besprechen.
... für ihre Planung zu Hause ... |
Bitte besprechen Sie zu Hause die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen mit Ihrem Kind: (siehe Elternbrief vom 08.05.2020 und unter schule-obertaufkirchen.de )
Ø Mindestabstand 1,5 m
Ø Maskenpflicht (im gesamten Schulgelände)
Ø Händewaschen (vor den Unterrichtseinheiten und vor der Pause)
Ø Schutz von Augen, Nase und Mund
Auch Ihr Kind erhält jeweils am 1. Schultag des Präsenzunterrichts zwei Masken in der Schule. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unseren Bürgermeister Franz Ehgartner und die Gemeinde Obertaufkirchen, die zusammen mit der Firma Gill, eine kindgerechte Maske zur Verfügung stellen.
Danke auch an Christine Sulas, die mit unserem Förderverein für eine zweite Maske sorgt.
Somit können die Kinder ihre Masken täglich wechseln.
#bleibt's g'sund!
Christian Hofer, Schulleiter
OTK, 08.05.2020
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes
(Hygieneplan der Grundschule Obertaufkirchen)
Sehr geehrte Eltern,
am 11. Mai 2020 wird die Klasse 4a an die Schule zurückkehren.
Zum 18. Mai 2020 kehrt zudem die Klasse 1a zurück.
Der Unterricht findet von 7:55 Uhr bis 11:15 Uhr statt.
Der Busfahrplan bleibt bestehen.
Nach den Pfingstferien kehren voraussichtlich alle Klassen wieder zurück und werden in einem Wechselmodell zwischen Präsenzunterricht sowie Lernen zu Hause unterrichtet.
Im schulischen Alltag werden sich einige elementare Änderungen ergeben, über die wir Sie zum jeweiligen „Schulstart“ separat informieren werden.
Für die Klasse 4a wird gerade ein genauer „Start-Plan“ erarbeitet, der rechtzeitig an die betroffenen Klassenelternsprecher*innen gesendet wird.
Ablaufplan (à Klasse 4a) |
· Der Unterricht beginnt wie gewohnt um 7:55 Uhr und endet um 11:15 Uhr.
· Die Busse fahren planmäßig nach der 4. Unterrichtsstunde.
· Es werden pro Tag 3 Unterrichtseinheiten unterrichtet.
· Der Kernunterricht (Deutsch/Mathematik/HSU) wird dabei abgedeckt.
· Hygienemaßnahmen und Gesundheitserziehung ergänzen den Unterricht.
· Angemessene Pausen werden berücksichtigt.
· Eine Vermischung der Lerngruppen (halbe Klasse) findet nicht statt.
Hygiene (siehe Anhang: Allgemeine Schutzmaßnahmen) |
Die wichtigsten Hygienemaßnamen zur Wiedereröffnung der Schule:
· Das Schulhaus dürfen jeweils ausschließlich Klassen betreten, die Präsenzunterricht erhalten.
· Für alle anderen ist der Zutritt verboten!
· Im Schulbus, Pausenhof und im gesamten Schulbereich besteht Maskenpflicht!
· Eine Maskenpflicht im Klassenzimmer (Unterricht) besteht nicht.
· Der Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten!
· Körperkontakt ist zu vermeiden!
· Hände sind regelmäßig und gründlich zu waschen!
· Nach jeder Unterrichtsstunde werden die Klassenräume gelüftet.
· Es finden keine Partner- und Gruppenarbeiten statt.
· Arbeitsmaterialien (Stifte, Lineale, usw.) werden nicht getauscht.
· Augen, Nase und Mund sollten möglichst nicht berührt werden.
· Das Niesen und Husten erfolgt in die Armbeuge.
· Bei auftretenden Krankheitssymptomen darf die Schule nicht betreten werden.
· Im Verdachtsfall informieren Sie bitte die Schule und das Gesundheitsamt.
Eingangsregelung / Raumregelung |
Die Schule wird nicht über den gewohnten Eingang betreten, sondern über den Westeingang (Lehrerzugang/Fahrradkeller).
· Zugang nur über den Westeingang.
· Sowohl Buskinder, als auch Fußgänger gehen beaufsichtigt über den Pausenhof zum Westeingang (Fahrradkeller).
· Auf Mindestabstand und Maskenpflicht ist zu achten!
· Über das Treppenhaus gehen die Kinder sofort in den 1. Stock.
· Die Hausschuhe liegen im Gang bereit und werden mitgenommen.
· Die Kinder legen vor den Klassenräumen auf die, mit Namen versehenen Stühle, ihre Jacken ab, stellen ihre Schuhe darunter und ziehen ihre Hausschuhe an.
· Die Klassenzimmer betreten sie in Hausschuhen.
· Jedem Kind wird ein personalisierter Arbeitsbereich zugewiesen.
· Im Klassenraum besteht keine Maskenpflicht.
· Regelmäßig werden nach jeder Unterrichtseinheit die Klassenzimmer gelüftet.
· Die Klasse ist in zwei Gruppen mit jeweils 12 Kindern eingeteilt.
· Die beiden Gruppen werden in den Klassenräumen der 3a und 4a unterrichtet.
Wer gegen die Hygienemaßnahmen verstößt,
wird wieder nach Hause geschickt!
Klassenzimmer |
Im Klassenzimmer gelten folgende Regeln:
· Im Klassenzimmer muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
· Die Schülerinnen und Schüler gehen geradewegs von ihrer „Garderobe“ ins Klassenzimmer.
· Es bleibt jeder an seinem zugewiesenen Platz.
· Beim Sprechen bleibt die Blickrichtung immer nach vorne.
· Der Abstand muss unbedingt gewahrt bleiben.
· Niemand hustet und/oder spuckt in die Richtung eines Mitschülers.
· Unaufgefordert geht niemand zum Lehrerpult!
· Hefte werden nicht eingesammelt und angenommen.
· Auch zu den Lehrern muss der Hygieneabstand gewahrt bleiben.
· Achtet bitte auch auf die Gesundheit eurer Lehrer*innen.
Toilettengang |
Das genaue Vorgehen bei Toilettengängen, dem regelmäßigen Händewaschen und den sonstigen Hygienemaßnahmen (Gesundheitserziehung) werden im Klassenraum besprochen. Besprechen Sie bitte auch zu Hause die notwendigen Hygienevorschriften.
· Auch hier gilt das Abstandsprinzip (mind. 1,5 m).
· Im Schulhaus und in den Gängen gehen wir rechts.
· Die Markierungen (Pylonen) sind einzuhalten.
· Toilettengänge finden nur einzeln statt.
· Der Zutritt zu den Toiletten ist optisch geregelt. ( [frei] – [besetzt] )
· Händewaschen wird vor jeder Unterrichtseinheit außerdem vor und nach der Pause durchgeführt.
Pausenhof |
· Sowohl der Weg in den Pausenhof als auch wie der Weg zurück ins Klassenzimmer muss mit Maske und genügend Abstand zueinander zurückgelegt werden.
· Im Pausenhof gilt der Abstand (mind. 1,5 m) selbstverständlich auch.
· Lediglich zum Essen ist es gestattet, die Maske abzunehmen.
· Die Pause wird von den jeweiligen Lehrer*innen beaufsichtigt.
· Der Pausenhof wird ausschließlich über die Feuerschutztür (Südseite) betreten.
· Nach Ende der Pause gehen die Schüler*innen mit Mindestabstand zum Westeingang und betreten dort wieder das Schulhaus.
Bitte achtet sorgfältig darauf, euch nicht zu berühren,
nicht abzuklatschen oder zu umarmen!
Bus / Unterrichtsende |
· Das Schulhaus wird mit Maske ausschließlich über die Feuerschutztür Richtung Hartplatz (Südseite) verlassen.
· Auch im Bus besteht Maskenpflicht.
· Vor dem Bus und im Bus muss ein Abstand von 1,5 m bis 2 m eingehalten werden.
· Den Anweisungen der Busfahrer und der Busaufsicht ist zu folgen.
Trennung verschiedener Gruppen/Klassen (im Präsenzunterricht) |
· Strikte Trennung der Personengruppen ermöglicht es, bei einem Infektionsfall, die Infektionskette zu verfolgen.
· Die nicht betroffenen Gruppen können dann trotzdem in der Schule weiter unterrichtet werden.
· Gruppen, die im gleichen Stockwerk unterrichtet werden, bleiben konsequent voneinander getrennt.
Reinigung des Schulhauses |
· Tägliche Reinigung des Schulhauses wird durch das Reinigungspersonal durchgeführt.
· Es werden alle Hand-Kontakt-Flächen und Oberflächen gereinigt (Tische).
Notbetreuung |
Für Kinder, die eine begründete Notbetreuung benötigen, ist diese vorhanden.
Diese Schüler*innen sind von 7:55 bis 11:15 Uhr in der Schule und betreten mit den anderen das Schulhaus über den Westeingang. Die Kinder werden beaufsichtigt und arbeiten an ihren mitgebrachten Tages- und Wochenaufgaben.
Eine anschließende Notfallbetreuung findet im Kindergarten bzw. voraussichtlich auch in Schwindegg (OGT) statt. Nehmen sie hierzu bitte mit der Schulkindbetreuung in Schwindegg und dem Kindergarten in Obertaufkirchen Kontakt auf. Informieren Sie bitte auch die Grundschule Obertaufkirchen über ihren Bedarf, da der Transferbus eingerichtet werden muss.
voraussichtliche Planung (bis 29.05.2020 - Pfingstferien) |
Stockwerk |
Personengruppe |
Eingang durch |
1.Stock (Verwaltung) |
Schulleitung, Sekretariat |
Haupteingang (Nord) |
1.Stock (Lehrerzimmer) |
Lehrer, Aufsichtspersonen |
Haupteingang (Nord) |
1.Stock (R 2.02) |
Klasse 4a (in zwei Gruppen geteilt) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
1.Stock (R 2.03) |
Klasse 4a (in zwei Gruppen geteilt) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
1.Stock (R 2.01) |
Klasse 1a (1a A – 1a B im Wechsel) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
Musikraum (1.Stock) |
Notfallbetreuung |
Westeingang (Fahrradkeller) |
voraussichtliche Planung (bis 24.07.2020 - Sommerferien) |
Jedem Schüler*in steht 1 Woche Präsenzunterricht und 1 Woche Lernen zuhause zu!
Stockwerk |
Personengruppe |
Eingang durch |
1.Stock (Verwaltung) |
Schulleitung, Sekretariat |
Haupteingang (Nord) |
1.Stock (Lehrerzimmer) |
Lehrer, Aufsichtspersonen |
Haupteingang (Nord) |
1.Stock (R 2.02) |
Klasse 4a (in zwei Gruppen im Wechsel) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
1.Stock (R 2.03) |
Klasse 3a (Wechsel: PräsenzU – Lernen zuhause) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
1.Stock (R 2.01) |
Klasse 1a (in zwei Gruppen im Wechsel) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
Erdgeschoss (R 1.03) |
Klasse 2a (in zwei Gruppen im Wechsel) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
Erdgeschoss (R 1.01) |
Klasse 2b (Wechsel: PräsenzU – Lernen zuhause) |
Westeingang (Fahrradkeller) |
Musikraum (R 2.04) |
Notfallbetreuung |
Westeingang (Fahrradkeller) |
für ihre Planung zu Hause ... |
Jedes Kind erhält am 1. Schultag des Präsenzunterrichts zwei Masken. Herzlichen Dank an dieser Stelle an unseren Bürgermeister Franz Ehgartner und die Gemeinde Obertaufkirchen, die zusammen mit der Firma Gill, eine kindgerechte Maske zur Verfügung stellen.
Danke auch an Christine Sulas, die mit unserem Förderverein für eine zweite Maske sorgt. Somit können die Kinder ihre Masken täglich wechseln.
In Absprache mit Herrn Ehgartner wird das Papiergeld für das kommende Schuljahr 20/21 für die jetzigen Klassen 1-3 ausgesetzt. Die Eltern der Klasse 4a können die Erstattung ihres Papiergelds für das Schuljahr 19/20 nach den Pfingstferien im Sekretariat formlos beantragen. Vielen Dank!
Die Buslinien fahren ab Montag, 11.05.2020, wieder zu den gewohnten Zeiten zur Schule. Der verkürzte Unterricht endet täglich um 11:15 Uhr nach Schulschluss. Der Transfer zur Notbetreuung bzw. Schulkindbetreuung (OGT) nach Schwindegg ist gesichert. Wir bitten Sie, uns Ihren begründeten Bedarf rechtzeitig mitzuteilen, um die Notfallbetreuung und den Busbedarf planen zu können.
Bitte besprechen Sie schon zu Hause die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen:
Ø Mindestabstand 1,5 m
Ø Maskenpflicht
Ø Händewaschen
Ø Schutz von Augen, Nase und Mund
#bleibt's g'sund!
Christian Hofer, Schulleiter
OTK, 07.05.2020
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Wiederaufnahme des Unterrichtbetriebes
Sehr geehrte Eltern,
am 11. Mai 2020 wird die Klasse 4a an die Schule zurückkehren.
Zum 18. Mai 2020 kehrt zudem die Klasse 1a zurück.
Der Unterricht findet von 7:55 Uhr bis 11:15 Uhr statt.
Der Busfahrplan bleibt bestehen.
Nach den Pfingstferien kehren voraussichtlich alle Klassen wieder zurück und werden in einem Wechselmodell zwischen Präsenzunterricht sowie Lernen zu Hause unterrichtet.
Im schulischen Alltag werden sich einige elementare Änderungen ergeben, über die wir Sie zum jeweiligen „Schulstart“ separat informieren werden.
Für die Klasse 4a wird gerade ein genauer „Start-Plan“ erarbeitet, der rechtzeitig an die betroffenen Klassenelternsprecher*innen gesendet wird.
#bleibt's g'sund!
Christian Hofer
Schulleiter
OTK, 17.04.2020
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Notfallbetreuung nach den Osterferien
Informationen zur Notfallbetreuung in den Osterferien
Liebe Schulfamilie
Die Grundschule Obertaufkirchen ist auch nach den Osterferien ab 8:00 Uhr für sie besetzt.
Notfallbetreuung
- für systemrelevante Erziehungsberechtigte
- auf Antrag (siehe: INFOS-MITTEILUNGEN)
- Anmeldung über die Homepage möglich.
Unterrichtsbeginn
- Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen aus den Medien.
- geplant: Montag, 11.04.2020 (für 4.Klasse)
- geplant: sukzessiver Unterrichtsbeginn für die Klassen 1-3 (nach dem 11.05.2020)
- Abgabe der Unterrichtsmaterialien beim Klassenlehrer*in am ersten "normalen" Schultag
Erreichbarkeit in den Osterferien
- schule@obertaufkirchen.de
- Tel: 08082 94147
- außerhalb der Kernzeiten: -> Christian Hofer: 08082 949467 oder 0152 08783588
#bleibt's g'sund!
Christian Hofer
Schulleiter
Piazolo, KM - 17.04.2020
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – COVID-19;
Hinweise zum Vorgehen in Kalenderwoche 17 (20.04.2020 bis 24.04.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Rahmen einer Risikoabwägung hat sich die Staatsregierung grundsätzlich dazu entschieden, das öffentliche Leben sukzessive wiederaufzunehmen und bestehende Beschränkungen zu lockern. Die den Schulbereich betreffende Allgemeinverfügung vom 16.04.2020, Az. 51b-G8000-2020/122-216, regelt, dass der Schulbetrieb in der 17. KW noch nicht stattfindet
(abrufbar unter www.km.bayern.de/coronavirus/schuloeffnung-abschlussklassen).
Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo, MdL:
In der Folge ist vorgesehen, dass der Schulbetrieb in geringem Umfang wieder aufgenommen werden kann.
Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – z. B. auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Details hierzu und auch zur Frage, wann der Unterricht auch in den übrigen Jahrgangsstufen wieder aufgenommen werden
kann, sind augenblicklich nicht absehbar, sondern müssen sich vielmehr nach der aktuellen Entwicklung der weiteren Infiziertenzahlen etc. richten.
In den übrigen Jahrgangsstufen sollen die bisherigen, bereits vor den Osterferien etablierten schulischen Angebote für das „Lernen zuhause“ ab dem 20. April fortgesetzt werden.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Notfallbetreuung unabhängig von der Teilaufnahme des Schulbetriebes in den Abschlussklassen zunächst unter den derzeit gültigen Voraussetzungen fortgesetzt
werden wird, und bitte Sie, alle hierfür notwendigen Vorbereitungen in die Wege zu leiten. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass ab dem 27.04.2020 eine Ausweitung geplant ist, deren Einzelheiten
noch folgen werden.
Auch weiterhin stehen die bewährten Ansprechpartner der Staatlichen Schulberatung – die Schulpsychologen und die Beratungslehrkräfte an den Schulen vor Ort sowie an den Staatlichen
Schulberatungsstellen – der gesamten Schulfamilie zur Verfügung.
(www.schulberatung.bayern.de). (--> www.kibbs.de).
Uns allen ist klar, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts in den Abschlussklassen längst keine Rückkehr zur Normalität darstellt. Neben dem Unterricht in den Abschlussklassen und der Fortführung der Notfallbetreuung ist auch die Fortsetzung des „Lernens zuhause“ eine weitere Herausforderung, der sich Schule, Schüler und Eltern gemeinsam stellen müssen.
Mit dem Dank verbinde ich daher die eindringliche Bitte an Sie, weiterhin alles zu geben: Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
OTK, 03.04.2020
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Notfallbetreuung in den Osterferien
Informationen zur Notfallbetreuung in den Osterferien
Liebe Schulfamilie
Die Grundschule Obertaufkirchen ist in den Osterferien ab 8:00 Uhr für sie besetzt.
Notfallbetreuung
- für systemrelevante Erziehungsberechtigte
- auf Antrag (siehe: INFOS-MITTEILUNGEN)
- Anmeldung über die Homepage möglich.
Unterrichtsbeginn
- Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen aus den Medien.
- geplant: Montag, 20.04.2020
- Abgabe der Unterrichtsmaterialien beim Klassenlehrer*in am ersten "normalen" Schultag
Erreichbarkeit in den Osterferien
- schule@obertaufkirchen.de
- Tel: 08082 94147
- außerhalb der Kernzeiten:
-> Christian Hofer: 08082 949467 oder
0152 08783588
#bleibt's g'sund!
Christian Hofer
Schulleiter
OTK, 25.03.2020
Informationen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4 in 2020
Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
1. Übertrittszeugnis
- Ausgabe des Übertrittszeugnis am 11.05.2020
- Inhalt des ÜZ:
o ausschließlich Ziffernnoten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU),
o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern,
o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach,
o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten,
o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall,
o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU,
o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
2. Probearbeiten
Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten.
Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis
o keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
o Probenangebot in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU (jeweils noch eine Probearbeit)
o Die Teilnahme daran ist freiwillig.
o Sie entscheiden, ob und ggf. in welchen Fächern Ihr Kind die Probearbeit mitschreibt
o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt
o Der aktuelle Leistungsstand kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
3. Zeitlicher Rahmen
o Woche 1 (20.04. – 24.04.): wiederholen, üben und sichern der Inhalte (D-M-HSU).
o Wochen 2 und 3: ankündigen der Proben (mindestens eine Woche vorher)
o In einer Woche sollen max. zwei Probearbeiten stattfinden
o Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.):
o freiwillige Teilnahme an einer, zwei oder drei Probearbeiten
o Sie entscheiden, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll.
o Inhalt der Probearbeit ist nur, was unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
(ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs)
4. Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
- erforderlichen Notendurchschnitt
o Realschule: 2,66
o Gymnasium: 2,33
o Anmeldezeitraum (für RS/Gym): 18.05. – 22.05.2020
o --> Teilnahme am am Probeunterricht
Probeunterricht (für RS/Gym): 26.05. – 28.05.2020
(genauer Wortlaut: siehe INFOS-MITTEILUNGEN)
OTK, 25.03.2020
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
Zur Weiterleitung an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Jgst. 4 an bayerischen Grundschulen
Informationen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4 in 2020
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem 16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umsetzen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren. Diese gelten
ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind auch
in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen im Übertrittsverfahren zu garantieren, aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn in
Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist, für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
1. Übertrittszeugnis
Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher, dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021 notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch rechtzeitig erfolgen kann.
Das Übertrittszeugnis enthält
o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU),
o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern,
o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach,
o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten,
o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall,
o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU,
o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
2. Probearbeiten
Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung. Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben. Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit an. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Sie entscheiden,
o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die Probearbeit mitschreibt,
o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
3. Zeitlicher Rahmen
Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
o Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
o Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis teil. Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
4. Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht teilnehmen.
Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 18.05. – 22.05.2020.
Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom 26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig sind, sondern insbesondere auch faire
Übertrittsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo
Stand: 22.03.2020
Notfallbetreuung - Antragsformular
Liebe Eltern
Wer begründeten Bedarf (Notfallbetreuung) gelten machen möchte, muss das erforderliche Antragsformular ausfüllen und einen entsprechenden Nachweis erbringen. Dieser ist unter
INFOS-MITTEILUNGEN HINTERLEGT:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html#konsequenzen-eltern
Bitte verwenden Sie den aktuellen Antrag!
OTK, 17.03.2020
Aussetzung des Pausenhof-Projekts
Aufgrund der momentanen Lage - Notfallerlass und Allgemeinverfügung - wird das Pausenhof-Projekt bis auf weiteres ausgesetzt.
Wegen dem Betretungsverbot des Schulgeländes/Schule für ALLE Schüler und den Vorgaben durch die Regierungen ist es nicht vertretbar das geplante Schulprojekt momentan durchzuführen.
In Rücksprache mit der Gemeinde wäre es unverantwortlich dieses Projekt wie geplant durchzuführen. Auch das Betreten und Treffen der Helfer auf dem Schulgelände ist untersagt. Bitte haben Sie für diese Entscheidung - zum Wohle unserer Gesundheit - Verständnis.
Ein neuer "Starttermin" wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Christian Hofer, Schulleiter
Liebe Eltern OTK, 17.03.2020
Das Lehrerkollgium der Grundschule Obertaufkirchen wird Ihnen bis auf Weiteres die Arbeitspläne und Lernaufträge über die Klassenelternsprecher zukommen lassen:
Umfang/Dauer:
tägliche Routinen: 10 min D - laut lesen
(ca. 30-45 min) 10 min M - Kopfrechnen / Einmaleins-Aufgaben
10 min D - "Antolin"
10 min E - Vokabeln üben (3/4)
Kern-Unterricht: 45 min D - Wochenarbeitsplan/Arbeitsaufträge
(ca. 2 Stunden) 45 min M - Wochenarbeitsplan/Arbeitsaufträge
30 min HSU - "Themenarbeit"
Durchführung:
Die Arbeitsaufträge (Tages-/Wochenpläne) in den Arbeitsheften (AH) und Arbeitsblättern (AB) werden Ihnen rechtzeitig und in angemessenem Umfang mitgeteilt und zugesandt.
Das Arbeitspensum ist dem durchschnittlichen Leistungsniveau angepasst.
Denken Sie bitte auch an ausreichende Bewegungspausen.
Korrekturen:
- Beachten Sie die Arbeitspläne und die Lösungen im Anhang
(eigenverantwortliche Selbstkontrolle der Schülerarbeiten)
- Abgabe der gesamten Schülerarbeiten am 20.04.2020 (bis auf Weiteres!)
(Bitte alle Arbeitshefte/Arbeitsblätter mit Namen versehen und sortieren)
Zusatzangebote:
Viele Lern-APPs sind dem momentanen Ansturm nicht gewachsen. Im Internet ist ein riesiges Angebot an brauchbaren "Lernhilfen":
- GRUNDSCHULKÖNIG (.de)
- ANTON (.de)
- ANTOLIN (.de)
- SCHLAUKOPF (.de)
- ZAHLENZORRO (14tägige Demoversion)
- PANDA (Einmaleins-APP)
. . . bleibt's g'sund
Christian Hofer, R
Liebe Schulfamilie OTK, 17.03.2020
In dieser unruhigen Zeit bitte ich die gesamte Schulfamilie den Empfehlungen der Staatsregierung und des RKI Folge zu leisten.
Bitte beachtet folgende Faktoren, um dieser Pandemie entgegenzuwirken:
- bildet bitte keine Lerngruppen
- verzichtet auf unnötige (gesellschaftliche) Kontakte
- arbeitet eigenverantwortlich an den häuslichen Lernaufträgen
- organisiert eigenständig die Selbstkontrolle der Arbeiten
- schränkt den gewohnten Aktionsradius vorübergehend ein
- intensiviert und thematisiert notwendige Hygienemaßnahmen
- beachtet die aktuellen medialen Informationen (Rundfunk)
. . . bleibt's g'sund
Christian Hofer, R
(Stand: 13.03.2020)
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums:
Schließung ALLER Schulen in Bayern
ab Montag, 16.03.2020 bis 19.04.2020.
Schließung ALLER Schulen in Bayern 13.03.2020
Elterninformation zur aktuellen Situation
(Schließung ALLER Schulen in Bayern - Coronavirus-Ausbreitung)
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der derzeitig vorherrschenden Unsicherheit möchte ich heute mit einer Information zur Situation an unserer Schule an Sie herantreten.
Das Kultusministerium hat durch den Ministerpräsidenten Herrn Söder die Schließung aller Schulen und Einrichtungen (KiTas/Mittagsbetreuung/KiGas) veranlasst.
- Stand heute gibt es an der Grundschule Obertaufkirchen KEINEN Covid-19-Fall.
- Sollten Sie von der Krankheit (auch Verdacht) betroffen sein, informieren Sie uns bitte unverzüglich unter schule@obertaufkirchen.de oder 08082 94147.
- Wir geben allen Schüler*innen ihre Arbeitsmaterialien mit nach Hause, damit zu Hause gearbeitet werden kann.
- Laut Ministerpräsident ist unsere Schule bis voraussichtlich Sonntag, 19.04.2020 geschlossen.
- Eine Notfallbetreuung für Kinder, deren Eltern beide im Gesundheitswesen oder bei der Polizei beschäftigt sind, wird an der Grundschule Obertaufkirchen vorhanden sein. Bitte informieren Sie die Schule rechtzeitig, falls Sie diese Notfallbetreuung in Anspruch nehmen wollen.
- Der Busverkehr ist ab Montag, 16.03.2020, eingestellt.
- Die Klassenlehrer informieren die Klassenelternsprecher in regelmäßigen Abständen über Aufgaben, die die Kinder erledigen sollen!
Ich hoffe, dass wir nach den Osterferien wieder auf Normalbetrieb zurückschalten können.
Mit freundlichen Grüßen und alles, alles Gute wünscht Ihnen
Ihr
Christian Hofer, Rektor
Schulleiter der Grundschule Obertaufkirchen
(Stand: 06.03.2020)
aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell - aktuell
Auszug aus der Anordnung des
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt.
Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 07.03.2020.
Allgemeinverfügung des StMGP (KM 06.03.2020)
Bayerisches Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege
Allgemeinverfügung des StMGP zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen
Tagesstätten
Sehr geehrte Damen und Herren,
das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile eine Reihe von Fällen, meist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete. Die
Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden.
Auf Grund der Zuständigkeit für bayernweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 65 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) und Art. 3
Abs. 1 Nr. 1 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)) sowie § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem
Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales folgende
Allgemeinverfügung
1. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
2. Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine
Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.
3. Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach
Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.
4. Die Anordnung tritt in Kraft mit Wirkung ab 07.03.2020.
5. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
Begründung
Zu Ziffer 1: Nach den bisherigen Erkenntnissen erkranken Kinder nicht schwer an COVID-19. Sie können aber ebenso wie Erwachsene, ohne Symptome zu zeigen, Überträger des Coronavirus SARS-CoV-2
sein.
Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen
spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von
(Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten
Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon
räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien
getragen werden.
Aus diesen Gründen ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese
Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen.
Risikogebiete sind Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann. Um dies festzulegen, verwendet das RKI verschiedene Indikatoren (u.a.
Erkrankungshäufigkeit, Dynamik der Fallzahlen). In den durch das RKI festgestellten Risikogebieten besteht eine allgemein wesentlich erhöhte Infektionsgefahr, sodass Personen, die sich dort
aufhielten, als ansteckungsverdächtig anzusehen sind. Es ist darauf abzustellen, dass das Gebiet aktuell als Risikogebiet eingestuft wird. Es kommt nicht darauf an, dass diese Einschätzung
bereits zum Zeitpunkt des Aufenthalts im Sinne der Ziffer 1 in dem Gebiet vom RKI festgestellt wurde.
Der Ansteckungsverdacht besteht, wenn die Person dort mindestens einen 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person im Abstand von weniger als 75 cm hatte. Dieses Kriterium grenzt deshalb den
Aufenthalt von der bloßen Durchreise ab.
Kein Aufenthalt im Sinne der Ziffer 1 dieser Verfügung wird in der Regel bei einem bloßen Toilettengang, einem Tankvorgang oder einer üblichen Kaffeepause gegeben sein.
Zu Ziffer 2: Entsprechend Ziffer 1 dürfen die Personensorgeberechtigten die betreffenden Kinder nicht in die Einrichtungen bringen und das Recht auf Betreuung gegenüber dem Träger oder der
Tagespflegeperson geltend machen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung nach § 24 SGB VIII ist insoweit eingeschränkt.
Zu Ziffer 3: Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet
aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.
Zu Ziffer 4: Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.
Die Anordnung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Zu Ziffer 5: Die Bußgeldbewehrung der Maßnahme folgt aus § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG. Die Anordnung stellt eine Maßnahme nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG dar.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ruth Nowak Ministerialdirektorin
Mitteilung zum Coronaerreger: COVID-19 (KM 29.02.2020)
Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler - Maßnahmen COVID-19
Aktuelle Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) (Stand 28.02.2020):
In Deutschland liegt die Zahl der bestätigten Infektionsfälle mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2) noch im zweistelligen Bereich, mehrere Bundesländer haben Fälle gemeldet. Auf globaler Ebene handelt es sich um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation. Mit einem Import von weiteren Fällen nach Deutschland sowie weiteren Übertragungen innerhalb Deutschlands muss gerechnet werden. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird in Deutschland aktuell als gering bis mäßig eingeschätzt. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
1. Wie verhalte ich mich, wenn ich gerade von einer Reise zurückgekehrt bin?
Hier ist wie folgt zu differenzieren:
• Schülerinnen und Schüler, die mit unspezifischen Allgemeinsymptomen (wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall) oder akuten respiratorischen Symptomen (z.B. Husten, Schnupfen) erkrankt sind und sich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Risikogebiet (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html)
aufgehalten haben, sowie Schülerinnen und Schüler, die unter den o.g. Symptomen leiden und Kontakt zu einem COVID-19 Patienten hatten, sind begründete Verdachtsfälle. Diese Personen bleiben zuhause und setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder kontaktieren den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (unter der Telefonnummer 116 117), um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sollte nach Einschätzung des Hausarztes bzw. des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes eine Testung erforderlich sein, werden diese die Testung vornehmen.
• Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten, müssen sich, auch wenn sie keine der o.g. Symptome aufweisen, umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden.
• Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am
Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.
Maßnahmen, wie
· Ausschluss einzelner Schüler vom Unterricht
· Temporäre Schließung der Schule
· Informationsweitergabe über die Hintergründe von Einzelfällen und Hinweise zum Verhalten an Lehrkräfte, Schüler, Erziehungsberechtigte u.a.
werden vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt nach einer Risikobewertung im Einzelfall veranlasst und von der Schulleiterin/dem Schulleiter umgesetzt.
Grundsätzlich gilt augenblicklich uneingeschränkt die Schulpflicht.
Hinweise zu Reiserückkehrern aus Risikogebieten sind dem aktuellen Merkblatt des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des RKI zu entnehmen, die unter folgenden Links zu finden sind:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/doc/stmpg_coronavirus_italien_handzettel.pdf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Einreise_aus_RG.html
Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und keinerlei Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatte, soll wie üblich bei Erkältungskrankheiten vorgehen und muss keine zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, außer der üblichen Hygienemaßnahmen (siehe Punkt 2.).
2. Wie schütze ich mich und andere am Besten?
Die üblichen Hygieneempfehlungen beim Vorliegen von infektiösen Atemwegserkrankungen,
wie z. B. bei der saisonalen Grippe, schützen auch vor einer Infektion mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2):
• Abstand halten und engen Kontakt mit Personen, die erkrankt sind, meiden
• Häufiges Händewaschen
• Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.
Aktuelle Empfehlungen zu Hygienemaßnahmenfinden Sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen/#c6375
Video des BZgA: “Schütz Dich und andere: Richtig Händewaschen“ :
https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds
Video des BZgA: „Damit sich keiner ansteckt: Richtig husten und niesen“ :
https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E
Playlist des BZgA: „Antworten auf häufig gestellte Fragen“:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html --> „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?“
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
3. Werden Schülerfahrten u.ä. durchgeführt?
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus liegt derzeit lediglich eingeschränkt für China vor. Darüber hinaus gibt es lokal einige Ein- und Ausreisverbote in Italien. Da sich dies kurzfristig ändern kann, empfehlen wir dringend, sich nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu richten, vgl. Sie bitte https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender. Die Entscheidung, ob Klassenfahrten, schulische Auslandsreisen u.ä. stattfinden, hat die Schule vor Ort zu treffen. Die Schulen haben hier unter Berücksichtigung der Umstände (insbes. Zielort und gegebene Situation, s.o.) zu entscheiden. Insbesondere muss geprüft werden, ob in Abstimmung mit dem jeweiligen Reiseunternehmen eine Umbuchung/Stornierung möglich ist. Für Gebiete, die ein Ein- bzw. Ausreiseverbot verhängt haben, dürfte dies problemlos möglich sei, da ein objektives Reisehindernis vorliegt. Für noch nicht gelistete Gebiete muss ein derartiges Hindernis verneint werden. Sofern eine Umbuchung/Stornierung nicht möglich ist, die Reise aber dennoch nicht angetreten wird, haben die Erziehungsberechtigten die Gebühren zu tragen.
4. Wo kann ich mich allgemein über das Coronavirus informieren?
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
• Aktuelle Informationen zu COVID-19
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
• FAQ des LGL zu COVID-19:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
• FAQ des BZgA auf YouTube:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLRsi8mtTLFAyJaujkSHyH9NqZbgm3fcvy
• FAQ des BZgA: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
• Hinweise zu Risikogebieten: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
• Informationsseite des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
• Hinweise des StMUK:
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6866/coronavirus-alle-informationen-fuerschulen-auf-einen-blick.html
• Coronavirus-Telefon- Hotline des LGL: 09131 6808-5101
ELTERNBRIEF 17.10.2019
Sehr geehrte Eltern, liebe Schulfamilie,
zu Beginn dieses Schuljahres begrüßen wir Sie ganz herzlich und wünschen Ihren Kindern und auch Ihnen ein erfolgreiches Jahr.
In diesem Schuljahr heißen wir insgesamt 91 Schülerinnen und Schüler in fünf Klassen an unserer Schule willkommen.
1. Veränderungen im Lehrerkollegium
Neu im Schuljahr 2019/2020 ist Lehrerin für Katholische Religion Andrea Hieber.
Wir begrüßen sie herzlich in unserer Schulfamilie.
Lehrerin Verena Kapser ist in diesem Schuljahr wieder als Mobile Reserve eingesetzt.
2. Homepage und e-mail-Adresse der Schule
Gerne laden wir Sie auf unsere Homepage www.schule-obertaufkirchen.de ein.
Die e-mail-Adresse unserer Schule lautet: schule@obertaufkirchen.de.
Wir bitten Sie jedoch, Ihre Kinder bei Krankheit telefonisch (08082/94147)
und nicht per e-mail zu entschuldigen.
3. Sprechstunden der Lehrkräfte
Klasse 1a: Renate Neuhofer Mittwoch, 11:25 Uhr bis 12:10 Uhr
Klasse 2a: Christina Zwirner Dienstag, 12:10 Uhr bis 12:55 Uhr
Klasse 2b: Petra Laumer Montag, 11:25 Uhr bis 12:10 Uhr
Klasse 3a: Christian Hofer Donnerstag, 12:10 Uhr bis 12:55 Uhr
Klasse 4a: Fabian Preiß Mittwoch, 8:40 Uhr bis 9:25 Uhr
Werken/Gestalten: Susanne Tafelmeier nach Vereinbarung
Kath. Religion: Stephan Bergmann nach Vereinbarung
Kath. Religion: Andrea Hieber nach Vereinbarung
4. Ferienordnung im Schuljahr 2019/2020
Allerheiligen: 28.10.2019 bis 31.10.2019
Buß- und Bettag: 20.11.2019
Weihnachten: 23.12.2019 bis 03.01.2020
Frühjahrsferien: 24.02.2020 bis 28.02.2020
Ostern: 06.04.2020 bis 17.04.2020
Pfingsten: 02.06.2020 bis 12.06.2020
Sommer: 27.07.2020 bis 07.09.2020
*Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag (ohne Samstage, Sonntage und Feiertage)!
5. Elternbeirat und Klassenelternsprecher
Aus Ihren Wahlvorschlägen wurden 84 gültige Wahlzettel (bei 91 Schülerinnen
und Schülern) abgegeben. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre überaus rege
Teilnahme an der Elternbeiratswahl 2019/2020!
Der Elternbeirat wird sich in diesem Schuljahr aus folgenden Elternbeiräten
zusammensetzen:
Markus Schwarzenböck (72 Stimmen)
Monika Meingaßner (68 Stimmen)
Sabine Schwarzenböck (61 Stimmen)
Rüdiger Litzberski (54 Stimmen)
Claudia Mailhammer (52 Stimmen)
Sieglinde Wagner (37 Stimmen)
Petra Gemeinhardt (33 Stimmen)
Als Ersatz wurde Christine Huenges mit 32 Stimmen gewählt.
Der neue Elternbeirat tritt demnächst zusammen und wird aus seinen Reihen die
Vorsitzenden des Elternbeirats für die nächsten zwei Jahre wählen.
Als Klassenelternsprecher und deren Stellvertreter wurden in den einzelnen
Klassen gewählt:
Klasse 1a: Christine Huenges, Obertaufkirchen/Sandra Folger, Obertaufkirchen
Klasse 2a: Michaela Waltl, Brandstätt/Daniela Schmid, Hofgiebing
Klasse 2b: Christiane Alkhudhair, Oberthalham/Andrea Hellmich, Oberornau
Klasse 3a: Monika Meingaßner, Annabrunn/Anika Murgia, Obertaufkirchen
Klasse 4a: Sonja Schwarzenböck, Mitterrimbach/Sabine Schwarzenböck, Straß
Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit bei allen Klassenelternsprechern und
ihren Stellvertretern und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.
6. Meldung bei Schulunfällen
Die Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei allen
Schulveranstaltungen bei der Kommunalen-Unfallversicherung-Bayern gegen
Unfälle versichert. Sollten Sie nach einem Schulunfall mit Ihrem Kind einen
Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, bitten wir Sie, uns das sofort mitzu-
teilen. Von der Schule muss umgehend eine Unfallmeldung an die KUVB erfolgen.
7. Entschuldigung bei Erkrankungen
Wir bitten Sie dringend, erkrankte Schülerinnen und Schüler am 1. Tag der
Erkrankung vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder durch eine, von Mitschülern
überbrachte, schriftliche Mitteilung bei uns zu entschuldigen. Bei unklarer
Abwesenheit müssen wir dem Verbleib des Kindes nachgehen.
Ab dem vierten Tag der Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Im
Interesse aller Schülerinnen und Schüler bitten wir Sie, die Art der Erkran-
kung anzugeben. Wir haben eine Liste von Krankheiten, die dem Gesundheitsamt
gemeldet werden müssen. Scharlach, Windpocken und Läusebefall zählen z. B. zu
den meldepflichtigen Krankheiten.
8. Schmuck im Sportunterricht
Beim Sportunterricht dürfen aus Sicherheitsgründen kein Schmuck, auch keine
Uhren, Ohrringe und Freundschaftsbänder, getragen werden. Bitte achten Sie
darauf, dass Ihr Kind an den Sporttagen ohne Schmuck zur Schule kommt oder
treffen Sie durch das Abkleben der Ohrringe durch von zuhause mitgebrachter
Pflaster ausreichende Sicherheitsmaßnahmen.
9. Aktion „Löwenzahn“
Wir erinnern wieder an die Aktion „Löwenzahn“ der Bayerischen Landesar-
beitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bayer.
Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Bitte lassen Sie die von uns ausgegebenen Löwenzahn-Karten bei den regel-
mäßigen Zahnarztbesuchen Ihres Kindes abstempeln und geben Sie diese Ihrem
Kind wieder mit in die Schule.
Die Schulen mit dem größten Rücklauf an Karten werden mit Geldpreisen
prämiert.
10. Sicherheit an der Haager Straße
Die Sicherheit der Kinder beim Überqueren der Haager Straße war schon immer
ein großes Anliegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie - auch im Auftrag vieler Eltern - nicht
an der Haager Straße oder an der Haltebucht für die Busse zu halten oder zu
parken, dies vor allem morgens zu Unterrichtsbeginn und bei Unterrichts-
schluss. Die Übersichtlichkeit leidet darunter.
Stellen Sie bitte Ihr Auto auf dem Parkplatz am Friedhof ab und erwarten Sie
Ihr Kind auf dem Pausenhof! Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre
familiären Fahrdienste, wie z. B. Großeltern, weiter!
11. Parken auf dem Parkplatz der Schule
Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze im Norden des Schulhauses (Richtung
Schwindegg) ausschließlich für Bedienstete der Schule zur Verfügung stehen.
Zudem ist der gesamte Bereich des Wendekreises für die Schulbusse freizuhal-
ten und darf nicht befahren werden.
12. Bürozeiten an der Schule
Das Sekretariat unserer Schule ist nur montags, mittwochs und donnerstags von
7:30 bis 11:15 Uhr besetzt.
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihr Anliegen auf das Band, wir rufen Sie – wenn
gewünscht - zurück.
13. Fundsachen
Alle liegengebliebenen Fundsachen der letzten Schuljahre haben wir einem
karitativen Zweck zugeführt bzw. weggeworfen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, die Schulsachen Ihrer Kinder
wie Turnbeutel, Sportkleidung, Sportschuhe, Hausschuhe, Brotzeitboxen und
Trinkflaschen gut lesbar mit Vor- und Nachnamen zu markieren.
14. Kopiergeld
Wie in den vergangenen Jahren bitten wir Sie wieder um einen Unkosten-
beitrag für die Beschaffung von Kopierpapier.
Die Schüler erhalten dafür während des Schuljahres Arbeitsblätter (die
nicht durch die Lernmittelfreiheit abgedeckt sind) für den Unterricht.
Bitte geben Sie hierfür Ihrem Kind in den nächsten Tagen acht Euro in die
Schule mit.
15. Aktion im Rahmen des EU-Schulprogramms
Auch in diesem Schuljahr beteiligen wir uns am Projekt "Schulfrucht" im
Rahmen des EU-Schulprogramms.
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Union werden kostenlos Obst und
Gemüse in Bioqualität für unsere Schüler geliefert. Dank der Mithilfe
vieler fleißiger Eltern können wir mittwochs dieses gesunde Pausenbrot an
alle Klassen verteilen.
16. Mitfahren in Schulbussen
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, wenn Kinder im Schulbus zu ihren Mitschülern
nach Hause mitfahren wollten.
In Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung Obertaufkirchen sind diese Kinder
grundsätzlich auf dem Schulweg und somit auch im Schulbus versichert.
Sollte es aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen der Eltern nötig
sein, dass Ihr Kind zu einem Mitschüler nach Hause mitfährt, kann es
in Ausnahmefällen den Bus nutzen.
Bitte geben Sie für diesen Sonderfall eine schriftliche Bestätigung mit,
die Ihr Kind der Klassenleitung und auf Verlangen dem Busfahrer vorzeigen kann.
17. Sammelaktion Druckerpatronen
In unserer Schule sind Sammelboxen für leere Tintenpatronen und Tonerkar-
tuschen (Laserdrucker, Faxgeräte, Kopierer, Tintenstrahldrucker, etc.)
aufgestellt. Mit jeder Patrone oder Kartusche, die für diese Sammelaktion
gesammelt und gespendet wird, unterstützen Sie ein Recyclingsystem und tun
Gutes für die Umwelt. Außerdem tragen Sie dazu bei, dass die Schule Geld
erhält, um Arbeitsmittel zu beschaffen.
18. Kinderfestspiele „Die Moldau“ am 17.10.2019
Das Kulturbüro der Stadt Mühldorf organisierte auch heuer wieder – in
Zusammenarbeit mit diversen Firmen - die beliebten Kinderfestspiele.
Es wurde das Stück „Die Moldau“ von Bedrich Smetana vom renommierten
Orchester der Philharmonie Salzburg aufgeführt. Die Kinder- und Schulvor-
stellungen verzaubern durch sorgfältig ausgewählte Mitwirkende, binden die
Kinder ins Geschehen ein und führen sie an klassische Musik unterhaltsam
heran.
Dank einiger Sponsoren und durch die Unterstützung durch den Förderverein FöV
der Grundschule Obertaufkirchen, konnten die Eintrittsgelder gering gehalten werden.
Wir möchten für die Fahrt noch 7 Euro pro Schüler einsammeln.
Die Buskosten für die Fahrt nach Mühldorf wurden von der Gemeinde Obertauf-
kirchen übernommen, wofür wir uns sehr herzlich bedanken.
19. Videoüberwachung an der Schule
Die Gemeinde Obertaufkirchen hat ein Video-Überwachungssystem an der Grund-
schule installiert. Diese Außenüberwachung des Schulgeländes wird jedoch nur
außerhalb der Schulzeiten durchgeführt, um der Verschmutzung und dem Vanda-
lismus auf dem Schulgelände (Flaschen/Scherben im Bus- und Pausenbereich)
entgegenzuwirken. In den Kernzeiten des Unterrichts (7:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
finden keine Aufzeichnungen statt.
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die
Gemeindeverwaltung Obertaufkirchen.
20. Schwimmfahrten nach Waldwinkel
Alle Klassen der Grundschule Obertaufkirchen werden auch dieses Schuljahr
wieder zum Schwimmen fahren. Ab Februar 2020 ziehen wir im Schwimmbecken des
Berufsbildungswerks Waldwinkel unsere Bahnen.
Der Schwimmunterricht im Schulsport ist jedoch kein „Schwimmkurs“, sondern
wird kompetenzorientiert entsprechend der Vorgaben des amtlichen Lehrplans
durchgeführt.
Die Termine hierfür werden wir Ihnen noch gesondert mitteilen.
21. Mitnahme von Tretrollern bzw. Fahrrädern in die Schule
Besprechen Sie bitte mit Ihren Kindern, dass sie ihre Tretroller und Fahrräder
ordentlich im Abstellbereich der Schule unterstellen.
Unfälle mit Tretrollern sind auf dem Schulweg durch die KomunaleUnfallVer-
sicherungBayern KUVB nur bedingt abgedeckt.
In Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung sind die untergestellten
„Fahrzeuge“ gegen Diebstahl und Verlust nicht versichert. Sorgen Sie daher dafür,
dass diese abgeschlossen bzw. ausreichend gesichert werden.
22. Foto- und Filmaufnahmen in der Schule
Aufgrund der verschärften Datenschutzbestimmungen möchten wir Sie darauf
hinweisen, dass Ihre in der Schule gefertigten Foto- und Filmaufnahmen lediglich
für den privaten Gebrauch benutzt werden dürfen. Eine Veröffentlichung oder
ein Austausch Ihrer Aufnahmen ist verboten.
23. Theaterspiel „Mädchen und Monster“
Die Sparkasse Altötting-Mühldorf hat uns auch heuer wieder angeboten, die
Hälfte des Eintrittspreises des Theaterspiels „Mädchen und Monster“ zu
übernehmen. (Ein herzliches "Vergelt's Gott" an dieser Stelle an die Sparkasse!)
Deshalb wird uns das Theater für die Jugend am 13.11.2019 besuchen und uns das
Stück kindgerecht darbieten.
Bitte geben Sie hierfür Ihren Kindern 2,50 Euro in die Schule mit.
24. Finanzielles
Wir bitten Sie, Ihren Kindern für das Kopiergeld und die erwähnten Veranstal-
tungen 17,50 Euro mit in die Schule zu geben.
Für Mitglieder des Fördervereins reduziert sich der zu zahlende Betrag auf
10,50 Euro. Mit dieser Ermäßigung möchte sich der Förderverein für die Unter-
stützung bedanken.
Sollten Sie sich entschieden haben, dem Förderverein in diesem Schuljahr bei-
zutreten, reduziert sich Ihr Betrag natürlich ebenso. Dafür müssten Sie an-
liegende Beitrittserklärung ausgefüllt und unterschrieben sofort an die Schule
zurückgeben.
Wir leiten diese dann an den Förderverein weiter.
25. Termine
13.11.2019, Grundschule Obertaufkirchen: Theater „Mädchen und Monster“
13.11.2019, 19:00 Uhr, Kulturhaus Buchbach:
Informationsabend zum Übertritt der 4. Klassen (Einladung folgt)
19.11.2019, ab 15:30 Uhr: 1. Elternsprechtag (Einladung folgt)
07.12.2019, 16:00 Uhr, "ADVENTSSINGEN" am Adventsmarkt in Obertaufkirchen
15.07.2020, Mühldorf: Fußballturnier Mädchen 3./4. Jahrgangsstufe
16.07.2020, Mühldorf: Fußballturnier Jungen 3./4. Jahrgangsstufe
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen
und wünschen uns allen ein gutes und erfolgreiches Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Hofer, Schulleiter
Anlage Elternbeirat
Liebe Eltern,
die Klassenelternsprecher und der Elternbeirat wurden nun neu gewählt.
Den Mitgliedern des Elternbeirates und den Klassenelternsprechern des ver-
gangenen Schuljahres sagen wir herzlichen Dank für Ihr Engagement und Ihren Einsatz an unserer Schule.
An dieser Stelle möchte der Elternbeirat kurz seine Tätigkeit vorstellen.
Der Elternbeirat dient der Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule. Er tritt ca. viermal im Schuljahr zusammen und berät über Projekte und Initiativen, die den Schulalltag bereichern können.
An der Anschlagtafel im Erdgeschoß sehen Sie die Namen der Mitglieder des Elternbeirats und der Klassenelternsprecher. Sie können diese auch dem Eltern-
brief entnehmen.
Wünsche, Probleme und Anregungen können Sie gerne an den Elternbeirat, ggf.
über die Klassenelternsprecher, richten.
Schulweghelfer gesucht!
Dank der Bereitschaft einiger Eltern, Großeltern oder anderer Ehrenamtlicher steht zu jedem Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsende mindestens eine Person
als Schulweghelfer zur Verfügung.
Wir vom Elternbeirat bedanken uns ganz herzlich bei allen Helfern für diesen wichtigen Dienst!
Da aber aufgrund der Autobahneröffnung ein erhöhtes Verkehrsaufkommen spürbar ist, wäre es für die Sicherheit der Kinder sinnvoll, wenn sich noch weitere Schulweghelfer finden würden. Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich an Monika Meingaßner, Tel. 08082/226446.
gez. Markus Schwarzenböck
Der Elternbeiratsvorsitzende
der Grundschule Obertaufkirchen
Anlage Schulberatung
Schulberatung/Erziehungsberatung
1. Zuständig sowohl für allgemeine Informationen als auch für Einzelberatung von Eltern und Schüler
in allen Fragen der Schullaufbahn (Übertritte, Wahl von Fächern und Kursen, anzustrebende
Abschlüsse) sowie für die Beratung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten ist die zuständige
Beratungslehrerin für unsere Schule:
Ursula Schmid, Grund- und Mittelschule Buchbach
Sprechzeit: Freitag 11:25 Uhr bis 12:10 Uhr
nach tel. Vereinbarung
Tel. 08086/9479989 oder
Tel. 08086/94555
Fax 08086/94553
e-mail: ursula.schmid54@web.de
2. Die Aufgaben der zentralen Beratungs- und Organisationsstelle (Information der Öffentlichkeit in
Fragen der Schullaufbahnwahl und der Bildungsberatung sowie Einzelberatung in allen
schwierigeren Fragen der Schullaufbahnwahl) nimmt im Regierungsbezirk Oberbayern-Ost wahr
der Staatliche Schulberater:
Volker Schmalfuß, Sprechstunden nach vorheriger telefonischer Anmeldung
(Montag bis Freitag), Tel. 089/982955-110,
Fax 089/982955-133,
e-mail: v.schmalfuss@sbost.de
3. Bei Fragen der Schulaufnahme (vorzeitige Aufnahme oder Zurückstellung) und insbesondere bei
der Betreuung schwieriger Schüler (z.B. abweichendes Verhalten, Sprachstörungen,
Lernschwierigkeiten, Leistungshemmungen u. ä,.) ist zuständig Schulpsychologin:
Alexandra Wiesmann, Grundschule Oberbergkirchen
telefonische Sprechzeit: Donnerstag 8:45 Uhr bis 9:30 Uhr
Tel. 08637/985055 (Schule)
e-mail: beratung.wiesmann@freenet.de
4. In Einzelfällen mit besonderer Problematik steht Ihnen zur testdiagnostischen Abklärung von
Eignung, zur Ursachenerhellung von Lern- und Verhaltensstörungen und zur Einleitung
pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen zur Verfügung die Staatliche Schulpsychologin:
Barbara Vierck, Sprechstunden nach vorheriger telefonischer Anmeldung
(Dienstag bis Donnerstag), Tel. 089/982955-110,
Fax 089/982955-133,
e-mail: b.vierck@sbost.de
5. In Fragen der Erziehungsberatung:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche,
Kirchenplatz 7 (Nikolauskirche), 84453 Mühldorf,
Tel. 08631/376330, Fax 08631/376318,
e-mail: eb-muehldorf@caritasmuenchen.de
Elternbrief 24.07.2018
Liebe Eltern,
wie jedes Jahr möchten wir auch heuer wieder zum Ende eines Schuljahres ein paar Worte an Sie richten und uns recht herzlich bei der gesamten Schulfamilie bedanken!
Unser besonderer Dank geht:
- an alle Eltern für die gute Zusammenarbeit.
Wir denken dabei vor allem auch an die Bereitschaft, die Kinder zu den verschiedenen Auftritten und
Veranstaltungen zu fahren, wie z. B. Schulprojekten, Schulsportwettbewerben, usw.
Unser Dank gilt auch den Eltern, die liebenswerterweise die Zubereitung unserer Schulfrucht-Pause
übernommen haben.
Es hat alles hervorragend geklappt!
- an unseren Herrn Bürgermeister Franz Ehgartner, die Gemeinderäte, die Verwaltungsmitarbeiter
und die Bauhofmitarbeiter, die uns immer tatkräftig und finanziell unterstützen.
Vielen lieben Dank!
- an unseren Elternbeiratsvorsitzenden Markus Schwarzenböck, die Elternbeiräte und die sie unter-
stützenden Eltern, die sich bei allen unseren Veranstaltungen um den organisatorischen Rahmen und
um das leibliche Wohl kümmerten.
Hervorzuheben sind dabei besonders die Einsätze beim Adventsmarkt, beim Medienkonzept, bei
Schulprojekten und beim Schulfest.
Ganz großen Dank!
- an unsere Vorsitzende des Fördervereins Christine Sulas und ihrer „Mannschaft“ im Hintergrund,
besonders für die Unterstützung und Mithilfe beim Adventsmarkt und der Projektwoche zum Schulfest.
Herzlichen Dank!
- an die vielen freiwilligen Schulweghelfer, die Schulaufsichten Herr Hartinger, Herr und Frau Krieg
und Herr Pichlmeier für die stets zuverlässige Erledigung Ihrer verantwortungsvollen Aufgaben.
Sie haben stets dem Wetter getrotzt!
- an die Lesepatinnen der Schule, Frau Erika Werner und Frau Astrid Hartinger, für ihre engagierte,
unentgeltliche Mitwirkung und dem großen Einsatz beim Lesen mit den Kindern.
Wir können jedes Jahr eine deutliche Verbesserung der Lesefähigkeit bei den Schülerinnen und Schülern
feststellen!
- an unsere „Kinderkino-Damen“, Frau Christa Vogel, Frau Martina Ehgartner, Frau Irene Geiß, Frau
Daniela Kirschner, Frau Sonja Brandlhuber und Frau Astrid Hartinger, die auf zuverlässigste Weise
für willkommene Abwechslung am Montag Nachmittag gesorgt haben.
Herzlichen Dank dafür!
- an die überaus fleißigen "Putzfeen", unseres Schulhauses, Frau Roswitha Fenzl und Frau Helga Huber,
die täglich Unmengen von Schmutz zu bewältigen haben.
Wir betreten jeden Morgen ein absolut sauberes Schulhaus!
Vielen Dank für die stets „saubere“ Arbeit!
- an unsere Klassenelternsprecherin Ingrid Obermaier, die unsere Aula-Küche mit großem Einsatz
geputzt und aufgeräumt hat.
Danke Ingrid für Deinen spontanen Einsatz!
- an meine Kolleginnen und Kollegen für die Bereitschaft, sich über das erwartete Maß hinaus zu
engagieren.
Ohne einen solchen Einsatz kann Schule nicht funktionieren!
1. Ende des Schuljahrs:
Unterrichtsende 23.07.2018: 11:15 Uhr, Unterrichtsende 24.07.2018, 25.07.2018 und 26.07.2018:
12:10 Uhr, Unterrichtsende 27.07.2018: 10:15 Uhr
Schulschluss-Gottesdienst: Freitag, 27.07.2018, 8:15 Uhr
2. Beginn des neuen Schuljahres:
Dienstag, 11.09.2018, mit
Schulanfangsgottesdienst: 8:15 Uhr für Schulanfänger und alle Schüler, Aula der Volksschule
allgemeiner Schulschluss erste Schulwoche (11.09.2018 bis 14.09.2018): 11:15 Uhr
3. „Time to say good bye…“
Monika Grasmann und Brigitte Langhammer werden unser Lehrerkollegium in ihren Ruhestand
verlassen.
Sie prägten unser Schulklima und unsere Kinder durch ihr großes Engagement als Klassenlehrer-
innen unserer Schulfamilie.
Vielen Dank für die pädagogische Arbeit und die Zusammenarbeit, die das aktive Schulleben der
Grundschule Obertaufkirchen in den letzten Jahren bereicherten.
Mit freundlichen Grüßen
und guten Wünschen für das Schuljahresende
sowie die bevorstehende Ferienzeit!
Christian Hofer, Schulleiter
ELTERNBEIRAT:
Das Schuljahr 2017/18 geht zu Ende. Die Sommerferien stehen endlich vor der Tür.
Wir - der Elternbeirat - möchte sich an dieser Stelle recht herzlich bei allen bedanken, die uns unterstützt haben. Sei es durch kleine private Gespräche oder einfach durch ein offenes und vor allem für all die Unterstützung, die wir von Euch über das Jahr hinweg erfahren haben.
Wir gehen vor allem mit den schönen Eindrücken vom Sommerfest in die Sommerpause. Wir haben beim Sommerfesteine schöne Atmosphäre wahrgenommen, die für eine Schule wichtig, aber nicht selbstverständlich ist. Vielen Dank, dass Ihr alle gekommen seid und zu diesem schönen Fest beigetragen habt.
Davor hat für die Kinder die Projektwoche unter dem Motto „Heimat entdecken – i bin dabei“ stattgefunden. In diesem Sinne konnten die Kinder nach einer Besichtigung der Autobahnbaustelle ihr Wissen um die heimischen Ackerwildkräuter bei der Sämerei von Georg Hans (Mimmelheim) vertiefen. Die Klasse 4a entdeckte bei einer Führung die schützenswerte Flora und Fauna des Thalhamer Mooses. Während die zweite und dritte Klasse Insektenhotels für die Schule zuhause bauten, ging die erste Klasse auf Erkundungstour der heimischen Wiesen.
Darüberhinaus fanden noch folgende Aktionen statt:
September 2017 Bewirtung der Eltern am 1. Schultag
November 2017 Aktion Weihnachtspäckchen
Dezember 2017 Adventskalender und Adventskranz in den Klassenzimmern
Februar 2018 Organisation der Faschingsfeier
April 2018 Bewirtung der Eltern am Tag der Schuleinschreibung
April 2018 „privates“ Abendessen des Elternbeirats und der Lehrer
Mai 2018 Selbstverteidigungskurs für die 3. und 4. Klasse
Juni 2018 Hoffnungsträger Ost zeigt den Schülern mit Bildern die Übergabe der
Weihnachtspakete
Juli 2018 Sommerfest
Ganzjährig Organisation der Schulweghelfer
wöchentliche Schulobstaktion
Vorbereitung und Finalisierung des Konzeptes „digitale Schule“
Überarbeitung des Internetauftritts
Ein herzliches Dankeschön auch an unsere Schulobst-Schnipslerinnen. Ihre Einsatzbereitschaft war spitze! Unsere Kinder haben sich jede Woche über gesundes Obst und Gemüse freuen können. Wir hoffen auch im nächsten Jahr wieder auf tatkräftige Unterstützung.
Ein großes Dankeschön allen Schulweghelfern, die unseren Kindern den Weg zur Schule ein Stück sicherer machen.
Für Ihr Engagement möchten wir allen Lehrkräften ein großes Lob aussprechen. Wir freuen uns, dass unsere Kinder in einer Schule sind, die Lernen mit Freude und Spaß verbindet.
Die gesamte Schulfamilie (Schulleiter, Lehrer, alle Angestellten der Schule, Bürgermeister, Gemeindevertreter, Eltern, Förderverein und Elternbeirat) haben dieses Jahr sehr gut und mit Freude zusammengearbeitet.
Allen Kindern, die die Schule verlassen, wünschen wir alles Gute, viel Erfolg und Spaß beim Lernen in ihrer neuen Schule.
Auch für das nächste Jahr wurden erste Vorbereitungen getroffen, deshalb wird es am ersten Schultag wieder eine kleine, aber feine Bewirtung für die Eltern der neuen ersten Klasse geben. Für Ende Mai ist eine einwöchige Zusammenarbeit mit einem Zirkus vorgesehen und wir hoffen, dass im nächsten Jahr die ersten Schritte in der Umsetzung des Konzepts zur digitalen Schule gemacht werden können. Bitte sendet uns Eure Anregungen gerne an unsere neue Emailadresse (siehe Briefkopf), oder sprecht uns direkt an.
Wir wünschen Euch angenehme und erholsame Ferien. Nutzen Sie die Zeit für viele gemeinsame Aktivitäten in der Familie! Wir freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen im kommenden Schuljahr 2017/18.
Ihr Elternbeirat mit Markus Schwarzenböck als Elternbeiratsvorsitzenden
FÖRDERVEREIN:
Liebe Eltern,
auch der Förderverein der Schule Obertaufkirchen e.V. möchte sich zum Jahresende noch einmal kurz zu Wort melden.
Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Eltern für die ganzjährige Unterstützung bedanken, insbesondere beim Elternbeirat für die enge Zusammenarbeit bezüglich der Projektwoche, sowie den fleißigen Kuchenbäckerinnen für das Schulfest.
Aufgrund der großzügigen Spenden der Raiffeisenbank Obertaufkirchen und den Einnahmen bei unserem Sponsorenlauf, konnten wir dieses Schuljahr diverese Anschaffungen tätigen, die wir auch kurz beim Sommerfest vorgestellt haben.
Die Trikots sind fertiggestellt, somit können unsere Fußballkids endlich im schuleigenen Trikot bei den Spielen antreten.
Die Digitalkamera ist besonders kinderfreundlich und kann nun von jeder Klasse zu Ausflügen oder bei eigenen internen Veranstaltungen benutzt werden.
Die mobile Soundanlage, ausgestattet mit Bluetooth, USB, Mikrophon uvm., ermöglicht es den Lehrern und Kindern, diese in jedem Raum der Schule zu nutzen.
Für große Begeisterung bei den Schülern sorgte die Anschaffung des Außenschachs. Das mobile Spielfeld, als kleine Zugabe, sorgt dafür, dass die Schüler dieses bereits nutzen können.
Desweiteren beteiligte sich der Förderverein anteilig an den Kosten für Ausflüge, Kino und Theater und übernahm die gesamten Buskosten bei der Autobahnbesichtigung.
Wir wünschen allen Schülern, Eltern und Familien, sowie den Lehrern eine erholsame Ferienzeit und freuen uns auf das nächste Schuljahr!
Ihr Förderverein mit Christine Sulas als Fördervereinsvorsitzenden
1.Elternbrief 18.10.2017
Sehr geehrte Eltern, liebe Schulfamilie,
zu Beginn dieses Schuljahres begrüßen wir Sie ganz herzlich und wünschen Ihren Kindern und auch Ihnen ein erfolgreiches Jahr.
In diesem Schuljahr heißen wir insgesamt 79 Schülerinnen und Schüler in vier Klassen an unserer Schule willkommen.
1. Veränderungen im Lehrerkollegium
Lehrerin Verena Kapser unterrichtet in diesem Schuljahr Heimat- und Sach-
unterricht, Sport und Flexible Förderung.
Lehrerin Simone Erdmann wurde vom Schulamt Mühldorf an die neue Stammschule
Heldenstein versetzt.
2. em@il-Adresse der Schule: schule@obertaufkirchen.de.
Wir bitten Sie, Ihre Kinder bei Krankheit telefonisch (08082/94147)
und nicht per e-mail zu entschuldigen.
3. Sprechstunden der Lehrkräfte
Die Termine und Zeiten der Lehrersprechstunden wurde ihnen mitgeteilt.
4. Ferienordnung im Schuljahr 2017/2018
Allerheiligen: 30.10.2017 bis 03.11.2017
Buß- und Bettag: 22.11.2017
Weihnachten: 27.12.2017 bis 05.01.2018
Frühjahrsferien: 12.02.2018 bis 16.02.2018
Ostern: 26.03.2018 bis 06.04.2018
Pfingsten: 22.05.2018 bis 01.06.2018
Sommer: 30.07.2018 bis 10.09.2018
Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag (ohne Samstage, Sonntage
und Feiertage)!
5. Elternbeirat und Klassenelternsprecher
Aufgrund der neuen Bayerischen Schulordnung (BaySchO), die seit 01.08.2016
gültig ist, hat sich die Durchführung der Elternbeiratswahl geändert.
Aus Ihren Wahlvorschlägen wurden 70 gültige Wahlzettel (bei 79 Schülerinnen
und Schülern) abgegeben. Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre überaus rege
Teilnahme an der Elternbeiratswahl 2017/2018!
Der Elternbeirat wird sich in diesem Schuljahr aus folgenden Elternbeiräten
zusammensetzen:
Karl Berndl, Klassen 2a und 4a (55 Stimmen)
Stephanie Otter, Klasse 3a (49 Stimmen)
Monika Meingaßner, Klassen 1a und 2a (46 Stimmen)
Markus Schwarzenböck, Klassen 1a und 2a (46 Stimmen)
Stefanie Brandlhuber, Klasse 3a (45 Stimmen)
Sabine Schwarzenböck, Klasse 2a (34 Stimmen)
Als Ersatzleute wurden Doris Sax (Klasse 1a)und Christine Huenges (Klasse 1a)
gewählt. Der neue Elternbeirat tritt am 20.10.2017 zusammen und wird aus seinen
Reihen die Vorsitzenden des Elternbeirats wählen.
Als Klassenelternsprecher und deren Stellvertreter wurden gewählt:
Klasse 1a: Christine Huenges, Stv.: Monika Meingaßner
Klasse 2a: Sonja Schwarzenböck, Stv.: Sabine Schwarzenböck
Klasse 3a: Ingrid Obermaier, Stv.: Petra Schwarzenböck
Klasse 4a: Karl Berndl, Stv.: Eva Breitsamer
Wir bedanken uns bei dieser Gelegenheit bei allen Klassenelternsprechern und
ihren Stellvertretern und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.
6. Meldung bei Schulunfällen
Die Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und bei allen
Schulveranstaltungen bei der Gemeinde-Unfallversicherung gegen Unfälle
versichert. Sollten Sie nach einem Schulunfall mit Ihrem Kind einen Arzt
oder ein Krankenhaus aufsuchen, bitten wir Sie, uns das sofort mitzuteilen.
Von der Schule muss umgehend eine Unfallmeldung an die Gemeindeunfallver-
sicherung erfolgen.
7. Entschuldigung bei Erkrankungen
Wir bitten Sie dringend, erkrankte Schülerinnen und Schüler am 1. Tag der
Erkrankung vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder durch eine, von Mitschülern
überbrachte, schriftliche Mitteilung bei uns zu entschuldigen. Bei unklarer
Abwesenheit müssen wir dem Verbleib des Kindes nachgehen. Ab dem vierten Tag
der Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Im Interesse aller
Schülerinnen und Schüler bitten wir Sie, die Art der Erkrankung anzugeben.
Wir haben eine Liste von Krankheiten, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden
müssen. Scharlach, Windpocken und Läusebefall zählen z. B. zu den melde-
pflichtigen Krankheiten.
8. Schmuck im Sportunterricht
Beim Sportunterricht dürfen aus Sicherheitsgründen kein Schmuck, auch keine
Ohrringe und Freundschaftsbänder, getragen werden. Bitte achten Sie darauf,
dass Ihr Kind an den Sporttagen ohne Schmuck zur Schule kommt oder treffen
Sie durch das Abkleben der Ohrringe durch von zuhause mitgebrachter Pflaster
ausreichende Sicherheitsmaßnahmen.
9. Aktion „Löwenzahn“
Wir erinnern wieder an die Aktion „Löwenzahn“ der Bayerischen Landesar-
beitsgemeinschaft Zahngesundheit e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bayer.
Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Bitte lassen Sie die von uns ausgegebenen Löwenzahn-Karten bei den regel-
mäßigen Zahnarztbesuchen Ihres Kindes abstempeln und geben Sie diese Ihrem
Kind wieder mit in die Schule.
Die Schulen mit dem größten Rücklauf an Karten werden mit Geldpreisen
prämiert.
10. Sicherheit auf dem Schulweg (an der Haager Straße)
Die Sicherheit der Kinder beim Überqueren der Haager Straße war schon immer
ein großes Anliegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie - auch im Auftrag vieler Eltern - nicht
an der Haager Straße oder an der Haltebucht für die Busse zu halten oder zu
parken, dies vor allem morgens zu Unterrichtsbeginn und bei Unterrichts-
schluss. Die Übersichtlichkeit leidet darunter.
Stellen Sie bitte Ihr Auto auf dem Parkplatz am Friedhof ab und erwarten Sie
Ihr Kind auf dem Pausenhof!
11. Parken auf dem Parkplatz der Schule
Bitte beachten Sie, dass die Parkplätze im Norden des Schulhauses (Richtung
Schwindegg) ausschließlich für Bedienstete der Schule zur Verfügung stehen.
Zudem ist der gesamte Bereich des Wendekreises für die Schulbusse freizuhal-
ten und darf nicht befahren werden.
12. Bürozeiten an der Schule
Das Sekretariat unserer Schule ist nur montags, mittwochs und donnerstags von
7:30 bis 11:30 Uhr besetzt.
Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihr Anliegen auf das Band, wir rufen Sie – wenn
gewünscht - zurück.
13. Fundsachen
Alle liegengebliebenen Fundsachen der letzten Schuljahre haben wir einem
karitativen Zweck zugeführt bzw. weggeworfen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, die Schulsachen Ihrer Kinder
wie Turnbeutel, Sportkleidung, Sportschuhe, Hausschuhe, Brotzeitboxen und
Trinkflaschen gut lesbar mit Vor- und Nachnamen zu markieren.
14. Kopiergeld
Wie in den vergangenen Jahren bitten wir Sie wieder um einen Unkosten-
beitrag für die Beschaffung von Kopierpapier.
Die Schüler erhalten dafür während des Schuljahres Arbeitsblätter (die
nicht durch die Lernmittelfreiheit abgedeckt sind) für den Unterricht.
15. Aktion "Schulfrucht" im Rahmen des EU-Schulprogramms
Auch in diesem Schuljahr beteiligen wir uns am Projekt "Schulfrucht" im
Rahmen des EU-Schulprogramms.
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Union werden kostenlos Obst un
Gemüse in Bioqualität für unsere Schüler geliefert. Dank der Mithilfe
vieler fleißiger Eltern können wir mittwochs dieses gesunde Pausenbrot an
alle Klassen verteilen.
Ab diesem Schuljahr beliefert uns die Firma „Höhenberger Biokiste“.
Der Firma Redwitz ein großes Dankeschön für die gute Zusammenarbeit!
16. Mitfahren in Schulbussen
In Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung Obertaufkirchen sind die Kinder
grundsätzlich auf dem Schulweg und somit auch im Schulbus versichert.
Sollte es aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen der Eltern nötig
sein, dass Ihr Kind zu einem Mitschüler nach Hause mitfährt, kann es den
Bus nutzen. Bitte geben Sie für diesen Sonderfall eine schriftliche Be-
stätigung mit, die Ihr Kind der Busaufsicht und der Klassenleitung und auf
Verlangen dem Busfahrer vorzeigen kann.
17. Sammelaktion Druckerpatronen
In unserer Schule sind Sammelboxen für leere Tintenpatronen und Tonerkar-
tuschen (Laserdrucker, Faxgeräte, Kopierer, Tintenstrahldrucker, etc.)
aufgestellt. Mit jeder Patrone oder Kartusche, die für diese Sammelaktion
gesammelt und gespendet wird, unterstützen Sie ein Recyclingsystem und tun
Gutes für die Umwelt. Außerdem tragen Sie dazu bei, dass die Schule Geld
erhält, um Arbeitsmittel zu beschaffen.
18. Kinderfestspiele „Die vier Jahreszeiten“
Das Kulturbüro der Stadt Mühldorf organisiert auch heuer wieder – in Zusammen-
arbeit mit diversen Firmen - die beliebten Kinderfestspiele.
Es wird das Stück „Die vier Jahreszeiten“ von Antonio Vivaldi vom renommierten
Orchester der Philharmonie Salzburg aufgeführt.
Der Termin hierfür ist: Donnerstag, 25.10.2017, von 10:05 bis 10:55 Uhr
Die Kinder- und Schulvorstellungen verzaubern durch sorgfältig ausgewählte
Mitwirkende, binden die Kinder ins Geschehen ein und führen sie an klassische
Musik unterhaltsam heran. Zusätzlich erhalten die Kinder gratis eine CD des
Stücks. Dank einiger Sponsoren können die Eintrittsgelder gering gehalten
werden. Die Buskosten für die Fahrt nach Mühldorf werden von der Gemeinde
Obertaufkirchen übernommen, wofür wir uns sehr herzlich bedanken.
19. Videoüberwachung an der Schule
Die Gemeinde Obertaufkirchen hat ein Video-Überwachungssystem an der Grund-
schule installiert. Diese Außenüberwachung des Schulgeländes wird jedoch nur
außerhalb der Schulzeiten durchgeführt, um der Verschmutzung und dem Vanda-
lismus auf dem Schulgelände (Flaschen/Scherben im Bus- und Pausenbereich)
entgegenzuwirken. In den Kernzeiten des Unterrichts (7:00 Uhr bis 14:00 Uhr)
finden keine Aufzeichnungen statt.
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die
Gemeindeverwaltung Obertaufkirchen.
20. Schwimmfahrten nach Waldwinkel
Alle Klassen der Grundschule Obertaufkirchen werden auch dieses Schuljahr
wieder zum Schwimmen fahren. Ab Februar 2018 ziehen wir im Schwimmbecken des
Berufsbildungswerks Waldwinkel unsere Bahnen.
Der Schwimmunterricht im Schulsport ist jedoch kein „Schwimmkurs“, sondern
wird kompetenzorientiert entsprechend der Vorgaben des amtlichen Lehrplans
durchgeführt.
Die Termine hierfür sind:
Klasse 1a: 12.04.2018, 19.04.2018
Klasse 2a: 12.04.2018, 19.04.2018
Klasse 3a: 08.02.2018, 26.04.2018, 03.05.2018, 17.05.2018
Klasse 4a: 08.02.2018, 26.04.2018, 03.05.2018, 17.05.2018
21. Mitnahme von Tretrollern bzw. Fahrrädern in die Schule
Besprechen Sie bitte mit Ihren Kindern, dass sie ihre Tretroller und Fahr-
räder ordentlich im Abstellbereich der Schule unterstellen.
Unfälle mit Tretrollern sind auf dem Schulweg durch die Gemeindeunfallver-
sicherung nur bedingt abgedeckt.
In Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung sind die untergestellten „Fahr-
zeuge“ gegen Diebstahl und Verlust nicht versichert. Sorgen Sie daher dafür,
dass diese abgeschlossen bzw. ausreichend gesichert werden.
22. Präventionstheater „Henriettas Reise ins Weltall“
Am Freitag, 24.11.2017, werden wir von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr die Theater-
aufführung „Henriettas Reise ins Weltall“ im Haus der Kultur in Waldkraiburg
besuchen.
Die von der AOK finanzierte Theatertour ist Teil der Initiative „Gesunde
Kinder – gesunde Zukunft“ und soll sich präventiv für die Gesundheit unserer
Kinder einsetzen. Ein Informationsflyer hierzu anbei.
23. Märchenspiel „Pinocchio“
Die Sparkasse Altötting-Mühldorf hat uns auch heuer wieder angeboten, die
Hälfte des Eintrittspreises des Märchenspiels „Pinocchio“ zu übernehmen.
Deshalb wird uns das Theater für die Jugend am 24.01.2018 besuchen und uns
das Stück nach Motiven der Geschichte von Carlo Collodi mit Musik darbieten.
24. Kopiergeld
Wir bitten Sie, Ihren Kindern 20,50 Euro für Kopiergeld und Veranstaltungen
mit in die Schule zu geben.
Für Mitglieder des Fördervereins reduziert sich der zu zahlende Betrag auf
13 Euro. Mit dieser Ermäßigung möchte sich der Förderverein für die Unter-
stützung bedanken.
25. Termine (--> siehe Termine)
Kinderfestspiele „Die vier Jahreszeiten“: 25.10.2017, Mühldorf
Präventionstheater „Henriettas Reise ins Weltall“: 24.11.2017, Waldkraiburg
1. Elternsprechtag (Einladung folgt): 07.12.2017, 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Übertrittsabend 4. Klassen: 14.12.2017, 19:30 Uhr, Grundschule Schwindegg
Theater „Pinocchio“: 24.01.2018, Grundschule Obertaufkirchen
Fußballturnier Mädchen 3./4. Jahrgangsstufe: 12.04.2018, Mühldorf
Fußballturnier Jungen 3./4. Jahrgangsstufe: 19.04.2018, Mühldorf
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und wünschen uns allen ein gutes und erfolgreiches Schuljahr!